Der Handwerkerbonus ist seit 28.02.2026 abgelaufen — Neuanträge sind nicht mehr möglich. Eine Neuauflage für 2026 ist laut Bundesministerium nicht geplant. Wer eine Klimaanlage installieren lässt, kann die Montagekosten nicht mehr über dieses Programm gefördert bekommen. Das Programm erstattete 20% der Netto-Arbeitskosten, maximal € 1.500 pro Person und Jahr. Für aktuelle Förderungen: Klima- und Energiefonds sowie Landesförderungen prüfen.
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus war eine österreichische Bundesförderung, die 20% der Arbeitskosten für Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich rückerstattet hat. Das Programm lief am 28. Februar 2026 aus — Neuanträge sind seit 1. März 2026 nicht mehr möglich. Dieser Artikel erklärt, was die Förderung umfasste, wer sie genutzt hat, und welche Alternativen es heute gibt.
Das Programm war ursprünglich als befristete Konjunkturmaßnahme konzipiert und wurde mehrfach verlängert. Die Grundidee war simpel: Wer einen österreichischen Gewerbebetrieb für Arbeiten im eigenen Wohnbereich engagierte und bargeldlos zahlte, bekam einen Teil der Arbeitskosten vom Staat zurück. Das sollte Schwarzarbeit unattraktiver machen und gleichzeitig private Investitionen in die eigene Immobilie fördern.
Was war förderbar — und was nicht?
Für Klimaanlagen war der Handwerkerbonus besonders relevant: Die Montage einer Split-Klimaanlage durch einen Fachbetrieb zählte explizit zu den förderbaren Handwerksleistungen. Nicht förderbar waren hingegen das Gerät selbst, Kältemittel, Rohrleitungen und sonstiges Material — nur die reine Arbeitsleistung zählte. Bei einer typischen Klimaanlagen-Montage mit Montagekosten von € 800–1.200 netto bedeutete das eine Rückerstattung von € 160–240.
Der Handwerkerbonus ist seit 28. Februar 2026 abgelaufen. Eine direkte Neuauflage ist derzeit nicht angekündigt. Für aktuelle Förderungen bei Klimaanlagen und Wärmepumpen empfiehlt sich eine Überprüfung der Angebote des Klimafonds und der Bundesländer.
Wie viel konnte man zurückbekommen?
Die Förderstruktur war transparent und einfach berechnet:
- Förderquote: 20% der Netto-Arbeitskosten (ohne Gerät, ohne Material)
- Maximum: € 1.500 pro Person und Haushalt pro Jahr
- Minimum: Förderbare Mindestkosten: € 200 netto
Die Förderung bezog sich auf die Netto-Arbeitskosten ohne Umsatzsteuer. Ein Fachbetrieb mit einem Stundensatz von € 60 netto, der 10 Stunden für eine Klimaanlage-Montage benötigte, stellte also € 600 netto für Arbeit in Rechnung. Davon bekam man 20%, also € 120, zurückerstattet.
Beispielrechnung Klimaanlage-Montage:
| Montagekosten netto | Förderung 20% | Eigenanteil |
|---|---|---|
| € 600 | € 120 | € 480 |
| € 1.000 | € 200 | € 800 |
| € 2.500 | € 500 | € 2.000 |
| € 7.500+ | € 1.500 (Maximum) | ab € 6.000 |
Innerhalb eines Jahres konnten mehrere Handwerksrechnungen eingereicht werden — bis das Jahresmaximum von € 1.500 erreicht war. Wer also sowohl eine Klimaanlage montierte als auch eine Heizungsinspektion durchführen ließ, konnte beide Rechnungen einreichen.
So lief der Antrag ab
Der Antragsprozess war vollständig digitalisiert und funktionierte in fünf Schritten:
- Handwerksleistung beauftragen und durchführen lassen — von einem österreichischen Fachbetrieb mit UID-Nummer, der die Leistung am eigenen Wohn- oder Nebenwohnsitz erbracht hat
- Bargeldlos bezahlen — Überweisung, Bankomatzkarte oder Kreditkarte. Barzahlung war ausdrücklich ausgeschlossen und führte zur Ablehnung des Antrags
- Antrag auf handwerkerbonus.gv.at stellen — das Portal nahm Anträge für Leistungen bis 28.02.2026 entgegen; für 2025er-Leistungen war die Frist 28.02.2026
- Rechnung und Zahlungsnachweis hochladen — als PDF oder JPEG, beide Dokumente waren Pflicht
- Förderung erhalten — die Auszahlung erfolgte auf das angegebene Konto, in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen
Das Portal war zeitweise überlastet, besonders zu Jahresbeginn wenn viele Anträge gleichzeitig eingingen. Wer seine Unterlagen frühzeitig einreichte, hatte eine höhere Erfolgsquote, da das Jahresbudget nach dem Prinzip "first come, first served" vergeben wurde.
Was auf der Rechnung stehen musste
Der häufigste Grund für Ablehnung war eine fehlerhafte Rechnung. Die Anforderungen des BMAW waren klar:
- Name und Adresse des Unternehmens mit gültiger UID-Nummer (Überprüfbar unter firmen.wko.at)
- Ihr Name und Adresse als Auftraggeber
- Arbeitskosten getrennt ausgewiesen — entweder als Stundensatz × Stunden oder als klar bezeichnete Arbeitspauschale
- Materialkosten getrennt ausgewiesen (werden nicht gefördert und durften nicht mit Arbeitskosten vermischt werden)
- Genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung
- Leistungsort (Ihre Adresse, an der die Arbeit stattfand)
- Datum der Leistungserbringung — nicht das Rechnungsdatum alleine
Rechnungen, die Arbeit und Material als eine Pauschale auswiesen ohne Trennung, wurden nicht gefördert. Viele Betriebe stellten standardmäßig so aus. Beim Beauftragen ausdrücklich um eine getrennte Ausweisung bitten — das war legal zulässig und für den Betrieb kein Mehraufwand.
Fristen und Ende des Programms
Das Handwerkerbonus-Programm (2023–2026) lief in mehreren Phasen:
- 2023: Programmstart, Jahresbudget von € 100 Mio. — innerhalb von Tagen ausgeschöpft
- 2024: Neuauflage mit angepasstem Budget
- 2025: Letzte vollständige Förderperiode; Antragsstellung ab 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
- 28. Februar 2026: Programmende — keine Neuanträge mehr möglich
Eine direkte Nachfolgeförderung ist derzeit nicht angekündigt. Das Wirtschaftsministerium hat keine konkrete Neuauflage zugesagt. Wer für die Montage seiner Klimaanlage 2026 oder später eine Förderung sucht, muss auf alternative Programme ausweichen.
Aktuelle Alternativen und Förderungen 2026
Da der Handwerkerbonus ausgelaufen ist, lohnt sich ein Blick auf die noch aktiven Fördermöglichkeiten:
Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds Österreich fördert vor allem Wärmepumpen und erneuerbare Heizsysteme. Für Klimaanlagen als Kühlgeräte gibt es keine direkten Bundesförderungen mehr. Wärmepumpen mit Heiz- und Kühlfunktion können jedoch über das Kesseltausch-Programm gefördert werden, wenn sie fossil beheizte Systeme ersetzen.
Landesförderungen
Einige Bundesländer haben eigene Förderungen für energieeffiziente Gebäudetechnik, die auch Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Kühlfunktion einschließen können. Die Konditionen variieren stark — Wien, Niederösterreich und Vorarlberg hatten in den vergangenen Jahren die aktivsten Programme. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei der zuständigen Landesregierung oder über das Energieberatungsangebot Ihres Bundeslandes.
USt-Ersparnis durch Eigenverbrauchsregelung (für Unternehmen)
Unternehmen können die Umsatzsteuer auf Klimaanlagen-Montage als Vorsteuer geltend machen, wenn die Anlage betrieblich genutzt wird. Für eine Klimaanlage in der Arztpraxis, im Büro oder im Geschäftslokal bedeutet das eine effektive Kostenersparnis von 20%. Mehr dazu im Artikel Klimaanlage steuerlich absetzen.
Bevor Sie eine Klimaanlage oder Wärmepumpe kaufen: Fragen Sie bei Ihrem Fachbetrieb explizit nach aktuellen Förderungen. Gute Betriebe kennen die aktuellen Programme und helfen bei der Antragstellung — oft kostenlos.
Checkliste: Was Sie vor der Antragstellung brauchen
Damit ein Handwerkerbonus-Antrag angenommen wurde, mussten alle folgenden Punkte erfüllt sein. Diese Checkliste gilt auch rückwirkend — wer noch offene Anträge aus 2025 hat, sollte sie durchgehen:
✓ Rechnung mit getrennten Arbeits- und Materialkosten — Pauschalen ohne Trennung wurden abgelehnt
✓ UID-Nummer des Fachbetriebs auf der Rechnung sichtbar
✓ Leistungsort = eigene Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
✓ Bargeldloser Zahlungsnachweis: Kontoauszug oder Kartenbeleg
✓ Leistungsdatum auf der Rechnung (nicht nur Rechnungsdatum)
✓ Antragsteller ist volljährig und in Österreich wohnhaft
✓ Leistung fand zwischen 01.01.2025 und 28.02.2026 statt (für letzte Förderperiode)
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt war, wurde der Antrag automatisch abgelehnt. Der häufigste Grund in der Praxis: Fachbetriebe stellten Arbeit und Material als Gesamtpauschale aus. Ein einfaches Nachreichen einer korrigierten Rechnung beim Betrieb hat in vielen Fällen gereicht, um einen abgelehnten Antrag erfolgreich neu einzureichen.
Häufige Fragen
Ist der Handwerkerbonus 2026 noch beantragbar?
Nein. Das Programm ist seit 28. Februar 2026 abgeschlossen. Für Leistungen, die bis 28.02.2026 erbracht und abgerechnet wurden, war eine Antragstellung bis zum selben Datum möglich. Anträge für Leistungen nach diesem Datum werden nicht mehr angenommen. Das Portal handwerkerbonus.gv.at ist für Neuanträge geschlossen.
Gibt es 2026 eine Nachfolgeförderung für Klimaanlagen?
Eine direkte Nachfolge für den Handwerkerbonus ist derzeit nicht angekündigt. Für Wärmepumpen mit Heiz- und Kühlfunktion gibt es weiterhin Förderungen über den Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at). Einzelne Bundesländer haben eigene Programme. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf direkt beim Fachbetrieb nach aktuellen Förderungen zu fragen.
Wer war antragsberechtigt?
Antragsberechtigt waren volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz am Leistungsort in Österreich. Unternehmen und juristische Personen waren ausgeschlossen. Der Leistungsort musste mit dem angegebenen Wohnsitz übereinstimmen — eine Klimaanlage im Ferienhaus konnte nicht über den Hauptwohnsitz beantragt werden.
Warum wurde mein Antrag abgelehnt?
Die häufigsten Ablehnungsgründe waren: Rechnung weist Arbeits- und Materialkosten nicht getrennt aus, Barzahlung statt bargeldlosem Zahlungsnachweis, UID-Nummer des Fachbetriebs fehlt auf der Rechnung, Leistungsort stimmt nicht mit dem Wohnsitz überein, oder das Jahresbudget war bereits ausgeschöpft. Bei Ablehnung wegen fehlender Rechnungsangaben konnte oft eine korrigierte Rechnung vom Betrieb angefordert und der Antrag neu gestellt werden.
Kann ich die Klimaanlagen-Montage steuerlich absetzen?
Für Privatpersonen gibt es nach dem Auslaufen des Handwerkerbonus keine direkte steuerliche Absetzbarkeit der Montagekosten mehr. Gewerbliche Betreiber können Klimaanlagen und Montagekosten als Betriebsausgabe absetzen und die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Vermieter können die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer (typisch 10 Jahre) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Mehr dazu im Artikel zur steuerlichen Behandlung von Klimaanlagen.
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- handwerkerbonus.gv.at — Offizielles Portal des BMAW: Antragstellung, Förderbedingungen, Richtlinie (Einreichfrist 28.02.2026 abgelaufen)
- WKO — Handwerkerbonus FAQ: Anforderungen Rechnung, akzeptierte Gewerke
- Klima- und Energiefonds — Alternative Förderungen 2026: Wärmepumpen
- BMAW — Sanierungsoffensive 2026: energetische Gebäudesanierung