Salzburg ist das einzige Bundesland mit exakten dB-Grenzwerten nach Tageszeit. Die Errichtung von Klimaanlagen mit mehr als 1,5 kg Kältemittelfüllmenge und von Luftwärmepumpen ist baubewilligungs- beziehungsweise mitteilungspflichtig. Das schlankere Mitteilungsverfahren nach § 3a Abs. 2 Baupolizeigesetz steht nur offen, wenn an der nachbarlichen Grundstücksgrenze maximal 40 dB(A) bei Tag und 33 dB(A) bei Nacht eingehalten werden — in Reinen Wohngebieten nachts sogar nur 30 dB(A). Wer darüber liegt, muss den vollen Bewilligungsweg gehen.
Die Grenzwerte — der Kern der Salzburger Regelung
Andere Bundesländer sprechen von „wesentlicher Belästigung" oder „ortsüblichem Ausmaß". Salzburg nennt Zahlen. Der Gesetzestext unterscheidet dabei nur zwischen Tag und Nacht — ein eigenes Abendfenster kennt § 3a Abs. 2 BauPolG nicht. Maßgeblich ist der A-bewertete Schallpegel an den nachbarlichen Grundstücksgrenzen:
| Zeitraum | Regelfall | Reines Wohngebiet (RW) |
|---|---|---|
| Tag (06:00–19:00) | 40 dB(A) | 40 dB(A) |
| Nacht (22:00–06:00) | 33 dB(A) | 30 dB(A) |
Zur Einordnung — zwei häufige Missverständnisse:
Kein Abendwert im Gesetz. § 3a Abs. 2 Baupolizeigesetz 1997 nennt ausschließlich einen Tag- und einen Nachtwert. Verbreitet ist zusätzlich die Staffel 40/35/30 dB — diese stammt aber aus der Praxis der Stadt Salzburg für ruhige Lagen (Innenhöfe, schall- und verkehrsabgewandte Grundstücksgrenzen) und beruft sich ausdrücklich auf die OIB-Richtlinie 5, Ausgabe Mai 2023. Sie ist ein Sonderfall, kein allgemeiner Maßstab.
Der Wortlaut spricht von Luftwärmepumpen. § 3a Abs. 2 nennt Luftwärmepumpen. Die Stadt Salzburg verwendet in der Praxis ein gemeinsames Formular für Luft-Wärmepumpe und Klimaanlage, und für Klimaanlagen gilt zusätzlich die Schwelle von 1,5 kg Kältemittelfüllmenge. Ob die dB-Werte unmittelbar auch auf ein Klimaanlagen-Außengerät durchschlagen, ergibt sich aus dem Gesetzestext allein nicht zwingend — klären Sie das im Zweifel vorab mit der Baubehörde.
Wann greift die Bewilligungspflicht überhaupt?
Nach § 2 Abs. 1 Z 2 Baupolizeigesetz zählt die Errichtung von technischen Einrichtungen von Bauten — ausdrücklich genannt sind Heizungsanlagen ebenso wie Klima- und Lüftungsanlagen — zu den bewilligungspflichtigen Maßnahmen. Praktisch macht die Stadt Salzburg zwei Auslöser konkret:
- Klimaanlagen mit mehr als 1,5 kg Kältemittelfüllmenge
- Luftwärmepumpen — unabhängig von der Füllmenge
Beides ist baubewilligungs- beziehungsweise mitteilungspflichtig. Kleinere Splitgeräte unter der Kältemittelgrenze fallen damit häufig aus der Bewilligungspflicht heraus — die Füllmenge steht im Datenblatt und ist ein Kriterium, das Sie schon bei der Gerätewahl beeinflussen können.
Die Beurteilung erfolgt dreifach: in bautechnischer, baurechtlicher und schalltechnischer Hinsicht. Neben der Situierung der Außeneinheit ist also stets auch der Schall zu prüfen.
Mitteilung oder Bewilligung — der Ablauf
Werden die Grenzwerte eingehalten, genügt die Mitteilung nach § 3a BauPolG. Die Stadt Salzburg stellt dafür ein Online-Formular im Bürgerportal sowie ein PDF-Formular zur Beschreibung des Einbaus bereit. Verlangt werden unter anderem:
- der maximale Schallleistungspegel der Anlage, getrennt für Tag, Abend und Nacht
- bei Situierung im Gebäude: planliche Darstellung der technischen Einrichtung
- bei Montage an Fassade oder Dach beziehungsweise freistehender Aufstellung: Eintragung im Lageplan 1:500 samt den maßgeblichen Abständen zu den Nachbargrundgrenzen
- Beschreibung und gegebenenfalls planliche Darstellung schallmindernder Maßnahmen
- Angabe, ob weitere Wärmepumpen oder Klimaanlagen vorhanden oder geplant sind
Mit dem Formular bestätigen Sie gegenüber der Baubehörde, dass die nach § 3a Abs. 2 BauPolG höchstzulässigen Schallpegel eingehalten werden. Werden die Werte überschritten, ist das Mitteilungsverfahren unzulässig und es bleibt beim regulären Bewilligungsverfahren.
Was gilt gegenüber Nachbarn?
Nach dem Salzburger Baupolizeigesetz gelten Emissionen, die mit Wohnnutzungen einhergehen, grundsätzlich als zumutbar. Das Salzburger Bautechnikgesetz verlangt aber, dass bauliche Anlagen so zu planen und auszuführen sind, dass ihre Verwendung keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn erwarten lässt.
Im Bauverfahren wird angenommen, dass auftretende Belästigungen zu dulden sind, solange die widmungsbezogenen Grenzwerte der ÖNORM S 5021:2010 eingehalten werden. Die Einhaltung kann mittels eigenem Formblatt deklariert werden.
Unabhängig vom Baurecht bleiben die zivilrechtlichen Regeln bestehen: Nachbarrecht nach § 364 ABGB sowie die Zustimmungserfordernisse in Wohnungseigentum und Miete. Details in den Ratgebern zu Schallpegel und Nachbarn, Eigentumswohnung und Mietwohnung.
Welche Behörde ist zuständig?
| Ort | Zuständige Stelle | Besonderheit |
|---|---|---|
| Stadt Salzburg | Magistrat Salzburg, Baubehörde | Online-Formular § 3a; Altstadt als UNESCO-Welterbe mit Einzelfallprüfung |
| Übrige Gemeinden | Bürgermeister als Baubehörde | Verfahren nach BauPolG, Formulare je Gemeinde |
Wird ohne Bewilligung gebaut, kann die Behörde die nachträgliche Bewilligung unter Auflagen erteilen — die Rechtsprechung zeigt Fälle, in denen genau das für eine bereits errichtete Luftwärmepumpe an einer Außenwand geschehen ist. Verlassen sollte man sich darauf nicht.
Was kostet eine Klimaanlage in Salzburg?
Für die Stadt Salzburg liegt die typische Spanne inklusive Montage bei € 2.200–7.000, je nach Anlagengröße. Der Aufwand für die schalltechnische Beurteilung ist einzukalkulieren; in der Altstadt und in Innenhoflagen kommen Einzelfallprüfungen dazu, die das Verfahren verlängern können.
Den vollständigen Kostenüberblick finden Sie im Kosten-Ratgeber Österreich, die lokalen Preise im Salzburg-Ratgeber.
Gibt es in Salzburg eine Förderung?
Für reine Split-Klimaanlagen: nein. Luft-Luft-Wärmepumpen sind weder in der Bundes-Sanierungsoffensive noch in den Landesprogrammen förderfähig — gefördert wird der Heizungstausch auf Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Systeme.
Wer beim Heizungstausch auf ein solches System umsteigt, kann Bundes- und Landesförderung kombinieren. Details im Förder-Überblick 2026; die Kombination mit Photovoltaik rechnet der PV-Ratgeber durch.
Klimaanlage in Salzburger Städten
Für die Stadt Salzburg gibt es einen eigenen Kosten-Ratgeber sowie geprüfte Fachbetriebe vor Ort:
Häufige Fragen zu Salzburg
Welche dB-Werte gelten in Salzburg?
Der Gesetzestext nennt zwei Zeitfenster: An der nachbarlichen Grundstücksgrenze dürfen maximal 40 dB(A) bei Tag und 33 dB(A) bei Nacht (22:00–06:00) erreicht werden. In Reinen Wohngebieten sinkt der Nachtwert auf 30 dB(A). Werden diese Werte eingehalten, ist das Mitteilungsverfahren nach § 3a Abs. 2 BauPolG zulässig.
Ab wann ist eine Klimaanlage in Salzburg bewilligungspflichtig?
Die Errichtung von Klimaanlagen mit mehr als 1,5 kg Kältemittelfüllmenge und von Luftwärmepumpen ist baubewilligungs- beziehungsweise mitteilungspflichtig. Welcher der beiden Wege gilt, entscheidet sich an den Schallgrenzwerten.
Was muss ich für das Mitteilungsverfahren einreichen?
Unter anderem den maximalen Schallleistungspegel getrennt für Tag, Abend und Nacht, bei Fassaden- oder Dachmontage einen Lageplan 1:500 mit den Abständen zu den Nachbargrundgrenzen, eine Beschreibung schallmindernder Maßnahmen sowie die Angabe, ob weitere Wärmepumpen oder Klimaanlagen vorhanden oder geplant sind.
Gilt in der Salzburger Altstadt etwas anderes?
Ja. Für spezielle Innenhoflagen und den Altstadtbereich behält sich die Baubehörde eine Einzelfallbetrachtung vor. Da Schall in Innenhöfen reflektiert wird, sollten Sie den Standort dort keinesfalls ohne Vorabklärung festlegen.
Zählt es, wenn ich später ein zweites Gerät montiere?
Ja. Das Formular fragt ausdrücklich, ob weitere Wärmepumpen oder Klimaanlagen vorhanden oder in Planung sind — mehrere Anlagen addieren sich in der Schallwirkung und können die Grenzwerte gemeinsam überschreiten.
- Stadt Salzburg — Luft-Wärmepumpe/Klimaanlage: Grenzwerte nach § 3a Abs. 2 BauPolG, dreifache Beurteilung, Einzelfallprüfung Altstadt
- Stadt Salzburg — Formular „Beschreibung des Einbaus": Schallleistungspegel je Zeitraum, Lageplan 1:500, schallmindernde Maßnahmen
- Stadt Salzburg — Mitteilung gemäß § 3a BauPolG: Online-Formular und Bauvollendungsanzeige
- lärminfo.at (Umweltbundesamt) — Salzburg: Grenzwerte in § 3a Abs. 2 BauPolG 1997, ÖNORM S 5021:2010, Salzburger Bautechnikgesetz
- VwGH — Luftwärmepumpe als technische Einrichtung nach § 2 Abs. 1 Z 2 BauPolG, nachträgliche Bewilligung unter Auflagen
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Die Genehmigungslage in ganz Österreich im Vergleich


