Regional —Ihr Bundesland, Ihre Regeln, Ihre Preise.
Ob ein Split-Klimagerät eine Bewilligung, Anzeige oder Mitteilung braucht, regelt jedes Bundesland selbst. Hier finden Sie je Bundesland die Genehmigungslage, Kosten-Ratgeber für 14 Städte und den Weg zu geprüften Fachbetrieben vor Ort.
Alle 9 Bundesländer im Überblick
Was die Baubehörde je Land verlangt, in Kurzform.
| Bundesland | Was gilt |
|---|---|
| Wien | Laut Wiener Baupolizei brauchen viele Klimaanlagen keine Bewilligung – es kommt auf Lautstärke, Kältemittel und Stadtbild an. In Schutzzonen kann eine Bewilligung nötig sein. |
| Niederösterreich | In Niederösterreich brauchen Klimaanlagen bis 70 kW keine Bewilligung. In Schutzzonen und in Ortskernen, die als erhaltenswert ausgewiesen sind, schon, wenn man das Gerät von Straße, Platz oder Parkplatz aus sieht. |
| Burgenland | Im Burgenland brauchen Klimaanlagen bis 35 dB Betriebsgeräusch kein Bauverfahren, nur eine schriftliche Mitteilung an die Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn. |
| Oberösterreich | Die oberösterreichische Bauordnung regelt nicht ausdrücklich, ob ein Klimagerät eine Bewilligung braucht. |
| Salzburg | Im Land Salzburg braucht eine Klimaanlage eine Bewilligung, wenn sie die Festigkeit oder die Brandsicherheit des Hauses beeinflussen oder andere vom Baurecht geschützte Belange erheblich beeinträchtigen kann. Statt eines Bewilligungsantrags meldet man sie dann der Baubehörde – das geht unter anderem nicht im Altstadtschutzgebiet der Stadt Salzburg und in Ortsbildschutzgebieten. Die Stadt Salzburg verlangt Bewilligung oder Mitteilung für jedes Gerät mit Kältemittel R32 oder R290. |
| Tirol | Die Tiroler Bauordnung regelt nicht ausdrücklich, ob ein Klimagerät eine Bewilligung braucht. |
| Vorarlberg | Laut Land Vorarlberg kann ein Klimagerät ohne Bewilligung und Anzeige montiert werden, wenn die Vorgaben zu Abständen, Schallschutz und Leistung eingehalten sind – nah an einer Wand- oder Dachecke nie. Ob das zutrifft, klärt die Gemeinde. |
| Steiermark | Laut Land Steiermark und Stadt Graz braucht eine Klimaanlage eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren. Eine Meldepflicht ist angekündigt, gilt aber noch nicht. · Graz: in den Schutzzonen nach dem Altstadterhaltungsgesetz holt die Stadt das ASVK-Gutachten ein |
| Kärnten | Die Kärntner Bauordnung regelt nicht ausdrücklich, ob ein Klimagerät eine Bewilligung braucht. |
Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen.
Die Spanne reicht von bewilligungsfrei bis 70 kW in Niederösterreich, außer in Schutzzonen, bis zur Bewilligungspflicht – in der Steiermark laut Land und Stadt Graz im vereinfachten Verfahren.
In mehreren Ländern regelt die Bauordnung die Bewilligungspflicht von Klimageräten nicht ausdrücklich. Alle Verfahren für ganz Österreich erklärt der Genehmigungs-Ratgeber.
Kosten-Ratgeber für 14 Städte
Je Stadt Kosten und Genehmigung, dazu der Weg zu geprüften Fachbetrieben vor Ort.

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Häufige Fragen
GenehmigungIn welchem Bundesland ist die Genehmigung am strengsten?
Ob ein Split-Klimagerät eine Bewilligung, Anzeige oder Mitteilung braucht, regelt jedes Bundesland selbst: Die Spanne reicht von bewilligungsfrei bis 70 kW in Niederösterreich, außer in Schutzzonen, bis zur Bewilligungspflicht – in der Steiermark laut Land und Stadt Graz im vereinfachten Verfahren. In mehreren Ländern regelt die Bauordnung die Bewilligungspflicht von Klimageräten nicht ausdrücklich. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen.
Ohne BewilligungWo kann eine Klimaanlage ohne Bewilligung möglich sein?
Fälle ohne Bewilligung oder mit bloßer Mitteilung nennen unter anderem: Niederösterreich: In Niederösterreich brauchen Klimaanlagen bis 70 kW keine Bewilligung. In Schutzzonen und in Ortskernen, die als erhaltenswert ausgewiesen sind, schon, wenn man das Gerät von Straße, Platz oder Parkplatz aus sieht. Wien: Laut Wiener Baupolizei brauchen viele Klimaanlagen keine Bewilligung – es kommt auf Lautstärke, Kältemittel und Stadtbild an. In Schutzzonen kann eine Bewilligung nötig sein. Vorarlberg: Laut Land Vorarlberg kann ein Klimagerät ohne Bewilligung und Anzeige montiert werden, wenn die Vorgaben zu Abständen, Schallschutz und Leistung eingehalten sind – nah an einer Wand- oder Dachecke nie. Ob das zutrifft, klärt die Gemeinde. Burgenland: Im Burgenland brauchen Klimaanlagen bis 35 dB Betriebsgeräusch kein Bauverfahren, nur eine schriftliche Mitteilung an die Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen.
PreisUnterscheiden sich die Preise regional?
Bei Gerät und Montage nicht. Der Kostenrechner setzt die Montage österreichweit gleich an. Für regionale Preisaufschläge gibt es keinen belastbaren Beleg. Unterschiede gibt es bei Genehmigung, Verfahrensgebühren und Förderungen. Mehr dazu steht in den Stadt-Ratgebern.