Fachbegriffe, verständlich erklärt.

50 Begriffe rund um Klimaanlage und Luft-Luft-Wärmepumpe: kurz erklärt, mit Praxisbezug und mit Quellen. Herstellerneutral und belegt mit Gesetzestexten, Behörden, Normungsinstituten, Fachverbänden und Verbraucherorganisationen.

50 Begriffe von A bis Z Jeder Eintrag mit Quellen Herstellerneutral Österreichische Plattform

A

Abtauung

Automatischer Vorgang im Heizbetrieb, bei dem Reif oder Eis am Außengerät weggeschmolzen wird – meist durch kurzzeitige Umkehr des Kältekreises.

Beim Heizen ist der Wärmetauscher des Außengeräts kälter als die Außenluft; vor allem bei Temperaturen um den Gefrierpunkt friert Feuchtigkeit darauf an. Zum Abtauen schaltet das Gerät meist kurz in den Kühlbetrieb (das Vierwegeventil kehrt den Kreislauf um), sodass heißes Kältemittel durch das Außengerät strömt.

In der Praxis

Abtauen gehört im Winter zum normalen Betrieb; wohin das Tauwasser im Winter abläuft, gehört in die Planung des Aufstellorts.

Quellen (3)

Außengerät

Der Teil der Split-Anlage im Freien mit Verdichter und Wärmetauscher, der die Wärme nach außen abgibt.

Das Außengerät enthält Verdichter, Ventilator und den Wärmetauscher, über den im Kühlbetrieb die Raumwärme an die Außenluft abgegeben wird. Es ist deutlich lauter als das Innengerät und wird meist an der Fassade, am Balkon oder am Boden aufgestellt. Aufstellort, Schall und Stadtbild entscheiden mit, ob behördliche oder privatrechtliche Zustimmungen nötig sind.

In der Praxis

Der Standort des Außengeräts ist die wichtigste Planungsfrage: Er beeinflusst Lärm beim Nachbarn, Leitungslänge und Genehmigung.

Quellen (3)

B

Bauanzeige / Bewilligung

Je nach Bundesland und Anlage kann eine Klimaanlage bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder frei sein.

Ob ein Split-Klimagerät eine Bewilligung, Anzeige oder Mitteilung braucht, regelt jedes Bundesland selbst: Die Spanne reicht von bewilligungsfrei bis 70 kW in Niederösterreich, außer in Schutzzonen, bis zur Bewilligungspflicht – in der Steiermark laut Land und Stadt Graz im vereinfachten Verfahren. In mehreren Ländern regelt die Bauordnung die Bewilligungspflicht von Klimageräten nicht ausdrücklich. In Wien gilt: Laut MA 37 sind viele Klimaanlagen bewilligungsfrei und ohne Meldung. Es kommt auf Lautstärke, Kältemittel und die Wirkung auf das Stadtbild an. Beim Kältemittel: unter 1,5 kg der Sicherheitsgruppe A1 oder A2L und mindestens 20 m³ im Raum mit dem Innengerät. In Schutzzonen ist eine Bewilligung nötig, wenn das Gerät Gestaltung, Charakter oder Stil des Gebäudes beeinflusst. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen. Unabhängig davon sind privatrechtliche Zustimmungen (Vermieter, Miteigentümer) zu klären.

In der Praxis

Vor der Montage bei Gemeinde bzw. Baubehörde und bei Vermieter oder Eigentümergemeinschaft klären, was nötig ist.

Quellen (4)

BTU

Britische Energieeinheit; bei Klimageräten als BTU/h für die Leistung verwendet – 12.000 BTU/h entsprechen etwa 3,5 kW.

Die British Thermal Unit stammt aus dem angloamerikanischen Raum. Als Leistungsangabe BTU/h gilt: 1 BTU/h ≈ 0,293 W, umgekehrt 1 kW ≈ 3.412 BTU/h. Gängige Modellbezeichnungen wie „9000“ oder „12000“ beziehen sich darauf.

In der Praxis

Zum Vergleichen immer die kW-Angabe nutzen; BTU-Zahlen im Produktnamen sind nur Näherungen.

Quellen (1)

C

CO₂-Äquivalent

Kältemittelmenge mal GWP – macht die Klimawirkung verschiedener Kältemittel in Tonnen CO₂ vergleichbar.

Die F-Gas-Verordnung rechnet Füllmengen in Tonnen CO₂-Äquivalent um: Masse in Tonnen multipliziert mit dem GWP. 1 kg R410A (GWP 2.088) entspricht so 2,088 t CO₂-Äquivalent, 1 kg R32 (GWP 675) 0,675 t. Nach diesem Wert richten sich etwa Dichtheitsprüfpflichten.

In der Praxis

Über das CO₂-Äquivalent lässt sich prüfen, ob eine Anlage dichtheitsprüfpflichtig ist.

Quellen (2)

COP

Momentane Heizeffizienz: Heizleistung geteilt durch Stromaufnahme bei einem festgelegten Nennbetriebspunkt.

Der COP (Coefficient of Performance) gibt an, wie viele Kilowatt Wärme pro Kilowatt Strom unter Normbedingungen erzeugt werden. Weil er nur einen Betriebspunkt abbildet, ist der saisonale SCOP für den realen Jahresverbrauch aussagekräftiger.

In der Praxis

Der COP eignet sich für einen schnellen Vergleich, der SCOP für die Abschätzung der Heizkosten.

Quellen (1)

D

dB(A)

Einheit für Schallpegel, die an die Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs angepasst ist.

Dezibel ist ein logarithmisches Maß: Einige dB Unterschied sind deutlich hörbar. Das „(A)“ steht für die A-Bewertung, die tiefe und sehr hohe Frequenzen schwächer gewichtet, weil das Ohr sie weniger stark wahrnimmt. Auf dem Energielabel werden Schallleistungspegel in dB(A) angegeben.

In der Praxis

dB(A)-Werte nur vergleichen, wenn klar ist, ob Schallleistung oder Schalldruck (und in welchem Abstand) gemeint ist.

Quellen (2)

Dichtheitsprüfung

Gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Kontrolle auf Kältemittelverluste bei Anlagen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent Füllmenge bzw. ab 1 kg bei Kältemitteln nach Anhang II Gruppe 1 (z. B. R1234yf).

Nach Art. 5 der F-Gas-Verordnung müssen Betreiber Anlagen ab 5 t CO₂-Äquivalent (Kältemittel nach Anhang I, z. B. R32) oder ab 1 kg Kältemittel nach Anhang II Gruppe 1 (z. B. R1234yf) regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen: bei 5–50 t bzw. 1–10 kg alle 12 Monate, bei 50–500 t bzw. 10–100 kg alle 6 Monate, ab 500 t bzw. ab 100 kg alle 3 Monate; mit Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle. Bei Gemischen zählt für die 1-kg-Schwelle der Anteil dieser Kältemittel nach Masse. Hermetisch geschlossene Einrichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen erst ab 10 t erfasst. Rechnerisch liegt die 5-t-Schwelle bei R32 bei rund 7,4 kg, bei R410A bei rund 2,4 kg Füllmenge.

In der Praxis

Kleine Einzelraum-Splitgeräte mit R32 liegen meist unter der Schwelle – im Privathaushalt gibt es für sie keine gesetzliche Jahreswartung. Größere Multisplit-, VRF- oder R410A-Anlagen sind häufig kontrollpflichtig.

Quellen (4)

E

EER

Momentane Kühleffizienz: Kühlleistung geteilt durch Stromaufnahme bei einem festgelegten Nennbetriebspunkt.

Der EER (Energy Efficiency Ratio) beschreibt die Effizienz im Kühlbetrieb unter Normbedingungen bei Volllast. Für Split-Geräte ist der saisonale SEER aussagekräftiger; bei Ein- und Zweikanalgeräten ist der EER die maßgebliche Kennzahl auf dem Energielabel.

In der Praxis

Beim Vergleich von Split-Geräten auf den SEER schauen, bei mobilen Geräten auf den EER.

Quellen (2)

Energieeffizienzklasse / Energielabel

EU-Etikett, das Effizienz, Stromverbrauch und Schallpegel von Klimageräten bis 12 kW vergleichbar macht.

Das Energielabel für Luftkonditionierer bis 12 kW beruht auf der Verordnung (EU) 626/2011. Es zeigt Effizienzklassen (Skala A+++ bis D), SEER und SCOP bzw. EER/COP sowie die Schallleistungspegel innen und außen in dB(A). Detaildaten sind in der EU-Produktdatenbank EPREL abrufbar.

In der Praxis

Das Label erlaubt einen fairen Vergleich zwischen Geräten derselben Bauart.

Quellen (2)

Entfeuchtungsfunktion

Beim Kühlen entzieht die Klimaanlage der Raumluft auch Feuchtigkeit, die als Kondensat abgeführt wird.

Wenn die Raumluft am kalten Wärmetauscher des Innengeräts unter den Taupunkt abgekühlt wird, kondensiert Wasserdampf. Die Luft wird dadurch trockener, was den Komfort bei schwülem Wetter erhöht. Das Kondensat wird über die Kondensatleitung abgeführt.

In der Praxis

Auch bei moderaten Temperaturen kann die Entfeuchtung das Raumklima spürbar verbessern.

Quellen (2)

EPREL-Produktdatenbank

Öffentliche EU-Datenbank mit Energielabel- und Produktdaten der in der EU angebotenen Klimageräte.

In der Datenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) sind die auf dem EU-Markt angebotenen Modelle mit detaillierten technischen Daten hinterlegt, etwa Effizienzwerte, Schallleistung und Kältemittel.

In der Praxis

Wer Geräte im Detail vergleichen will, findet in EPREL mehr Daten als auf dem Label.

Quellen (1)

F

F-Gas-Verordnung

EU-Verordnung (EU) 2024/573, die Einsatz, Kontrolle und schrittweisen Ausstieg aus fluorierten Treibhausgasen regelt.

Die Verordnung (EU) 2024/573 gilt seit 11. März 2024 und ersetzt die Verordnung 517/2014. Sie regelt u. a. Dichtheitskontrollen, Zertifizierung und Verbote des Inverkehrbringens. Für Split-Anlagen gilt nach Fachverbandsdarstellung: Mono-Split unter 3 kg mit GWP ≥ 750 ab 2025; Luft-Luft-Split bis 12 kW mit GWP ≥ 150 ab 2029; Split über 12 kW mit GWP ≥ 750 ab 2029 und ≥ 150 ab 2033; Luft-Luft-Split bis 12 kW ohne F-Gase ab 2035 – teils mit Ausnahmen aus Sicherheitsgründen. Die zulässige HFKW-Menge am Markt sinkt bis 2050 auf null.

In der Praxis

Die Verbote betreffen neu in Verkehr gebrachte Geräte; bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und fachgerecht gewartet werden.

Quellen (3)

Frischluft vs. Klimaanlage

Eine Klimaanlage temperiert Luft, eine Lüftungsanlage tauscht sie aus – das sind zwei verschiedene Aufgaben.

Split-Klimageräte saugen Raumluft an und geben sie temperiert in denselben Raum zurück; eine Belüftung findet normalerweise nicht statt. Für den Luftaustausch braucht es Fensterlüftung oder eine Lüftungsanlage. Beide Systeme lassen sich kombinieren.

In der Praxis

Wer „frische Luft“ will, braucht eine Lüftungslösung; wer Hitze loswerden will, eine Klimaanlage.

Quellen (1)

G

GWP (Treibhauspotenzial)

Kennzahl, die angibt, wie stark ein Gas im Vergleich zu CO₂ zur Erderwärmung beiträgt.

Das GWP (Global Warming Potential) setzt die Klimawirkung eines Gases ins Verhältnis zu Kohlendioxid (GWP 1). Für Verbote, Kennzeichnung und Dichtheitsprüf-Intervalle gelten die Werte aus den Anhängen der F-Gas-Verordnung; für HFKW wie R32 und R410A werden weiterhin die Werte des 4. IPCC-Berichts verwendet. Beispiele: R32 675, R410A 2.088, Propan (R290) 0,02.

In der Praxis

Je niedriger der GWP, desto geringer die Klimawirkung bei einem Leck – und desto weniger betreffen künftige Verbote das Gerät.

Quellen (2)

H

Heizleistung

Wärmeleistung in Kilowatt, die ein Klimagerät im Heizbetrieb an den Raum abgibt.

Im Heizbetrieb arbeitet das Split-Gerät als Luft-Luft-Wärmepumpe. Die Heizleistung geteilt durch die elektrische Leistungsaufnahme ergibt den COP. Bei niedrigen Außentemperaturen nimmt die Effizienz deutlich ab, weshalb Herstellerangaben immer mit den zugehörigen Temperaturbedingungen gelesen werden müssen.

In der Praxis

Soll das Gerät heizen, muss die Heizleistung auch bei tiefen Außentemperaturen zur Heizlast passen.

Quellen (2)

I

Innengerät

Der Teil der Split-Anlage im Raum, der die Raumluft ansaugt, kühlt oder erwärmt und wieder ausbläst.

Im Innengerät sitzen Wärmetauscher, Ventilator und Luftfilter. Im Kühlbetrieb verdampft dort das Kältemittel und nimmt Wärme aus der Raumluft auf; dabei fällt Kondensat an. Innengeräte gibt es in verschiedenen Bauformen, etwa als Wandgerät, als Gerät am Boden (Truhe/Konsole), als Deckenkassette oder verdeckt eingebaut als Kanalgerät.

In der Praxis

Bauform und Montageort des Innengeräts bestimmen Optik, Luftverteilung und Leitungsweg.

Quellen (3)

Inverter

Elektronische Drehzahlregelung des Verdichters, mit der die Anlage ihre Leistung stufenlos an den Bedarf anpasst.

Ein Inverter verändert die Drehzahl des Motors, der den Verdichter antreibt. Statt ständig ein- und auszuschalten (Taktbetrieb), läuft das Gerät mit angepasster Leistung weiter. Im Teillastbetrieb arbeitet es dadurch deutlich effizienter.

In der Praxis

Inverter-Geräte verbrauchen weniger Strom als Geräte mit Ein/Aus-Betrieb und gelten heute als Stand der Technik.

Quellen (2)

K

Kältekreislauf

Geschlossener Kreislauf aus Verdichter, Verflüssiger, Expansionsorgan und Verdampfer, in dem das Kältemittel Wärme transportiert.

Das Kältemittel verdampft bei niedrigem Druck im Verdampfer und nimmt dabei Wärme auf, wird im Verdichter verdichtet und gibt die Wärme im Verflüssiger wieder ab; das Expansionsorgan senkt den Druck wieder ab. Beim Split-Gerät liegt im Kühlbetrieb der Verdampfer innen und der Verflüssiger außen; ein Vierwegeventil kann die Flussrichtung umkehren und so zwischen Kühlen und Heizen umschalten – auch zum Abtauen.

In der Praxis

Wer das Prinzip kennt, versteht, warum dieselbe Anlage kühlen und heizen kann.

Quellen (4)

Kältemittel

Arbeitsmedium im geschlossenen Kreislauf der Klimaanlage, das beim Verdampfen Wärme aufnimmt und beim Verflüssigen wieder abgibt.

Kältemittel transportieren die Wärme zwischen Innen- und Außengerät. Sie unterscheiden sich im Treibhauspotenzial (GWP) und in der Sicherheitsgruppe nach EN 378/ISO 817, etwa A1 (nicht brennbar), A2L (brennbar, aber schwer entflammbar) oder A3 (leicht entflammbar). Viele gängige Kältemittel sind fluorierte Treibhausgase und fallen unter die EU-F-Gas-Verordnung.

In der Praxis

Welches Kältemittel ein Gerät verwendet, beeinflusst Klimawirkung, Sicherheitsanforderungen am Aufstellort und künftige Verfügbarkeit.

Quellen (2)

Kältemittelleitung

Zwei Rohrleitungen, die Innen- und Außengerät verbinden und das Kältemittel im Kreislauf führen.

Die Kältemittelleitungen bilden zusammen mit den Geräten einen geschlossenen Kreislauf. Sie werden meist gebündelt und gemeinsam mit der Kondensatleitung durch einen Wanddurchbruch geführt. Weil dabei ein Kältekreis hergestellt wird, ist der Anschluss Sache eines zertifizierten Betriebs.

In der Praxis

Der Leitungsweg bestimmt Optik (sichtbarer Kabelkanal oder verdeckt) und Montageaufwand.

Quellen (2)

Kanalgerät

Verdeckt eingebautes Innengerät, das die Luft über Kanäle und Gitter in einen oder mehrere Räume verteilt.

Kanalgeräte werden in Zwischendecken, Deckenvorsprünge oder Verkleidungen integriert; sichtbar sind nur die Luftgitter bzw. Lüftungsschlitze. Das ist optisch unauffällig, die Installation ist aber – besonders bei Nachrüstung – aufwendiger und teurer als bei einem Wandgerät.

In der Praxis

Kommt vor allem in Frage, wenn keine Geräte sichtbar sein sollen und eine Verkleidung oder Zwischendecke vorhanden ist bzw. ohnehin errichtet wird.

Quellen (2)

Kassettengerät

Innengerät, das in eine abgehängte Decke eingebaut wird; sichtbar bleibt nur die Blende mit den Luftauslässen.

Das Gerät selbst sitzt oberhalb der Deckenebene. Das spart Platz an Wand und Boden, setzt aber ausreichend Raum über der Decke voraus.

In der Praxis

Geeignet, wenn eine Zwischendecke vorhanden ist oder ohnehin eingebaut wird.

Quellen (2)

Kondensat / Kondensatleitung

Wasser, das beim Kühlen am Innengerät aus der Raumluft kondensiert, und die Leitung, die es ableitet.

Beim Kühlen wird der Taupunkt am kalten Wärmetauscher häufig unterschritten, Wasserdampf kondensiert. Dieses Kondensat wird über eine Kondensatleitung mit Gefälle in der Regel nach außen oder in einen Abfluss geführt. Die Leitung darf nicht verstopfen und sollte regelmäßig kontrolliert werden.

In der Praxis

Beim Planen muss klar sein, wohin das Kondensat abläuft; ist kein Gefälle möglich, braucht es eine Kondensatpumpe.

Quellen (4)

Kondensatpumpe

Kleine Pumpe, die das Kondensat abführt, wenn es nicht mit natürlichem Gefälle ablaufen kann.

Liegt der Ablauf höher als das Innengerät oder lässt sich die Leitung nicht mit Gefälle verlegen, kann das Kondensat nicht von selbst abfließen. Eine Kondensatpumpe fördert es dann zum Ablauf, auch nach oben. Manche Innengeräte haben sie bereits eingebaut, andernfalls kann eine separate Pumpe ergänzt werden.

In der Praxis

Wenn möglich ist ein Ablauf mit Gefälle vorzuziehen; eine Pumpe ist ein zusätzliches Bauteil und sollte bei der Wartung mitgeprüft werden.

Quellen (3)

Kühllast / Heizlast

Die Wärmemenge, die ein Raum bei Hitze abgeführt bzw. bei Kälte zugeführt bekommen muss, um die gewünschte Temperatur zu halten.

Die Kühllast ergibt sich aus Wärmeeinträgen von außen (Sonne, Außenluft, Bauteile) und innen (Personen, Geräte, Beleuchtung). Die Heizlast wird in Österreich nach ÖNORM EN 12831-1 als Wärmezufuhr unter Norm-Außenbedingungen berechnet. Beide Werte sind die Grundlage für die richtige Gerätegröße.

In der Praxis

Eine Berechnung durch den Fachbetrieb ist verlässlicher als eine m²-Faustregel, besonders bei Dachgeschoß, großen Glasflächen oder Heizbetrieb.

Quellen (2)

Kühlleistung (kW)

Wärmemenge pro Zeit, die ein Klimagerät einem Raum entziehen kann, angegeben in Kilowatt (kW).

Die Kühlleistung ist nicht der Stromverbrauch, sondern die abgeführte Wärmeleistung. Das Verhältnis von Kühlleistung zu elektrischer Leistungsaufnahme ergibt den EER. Die passende Leistung richtet sich nach der Kühllast des Raums – zu große Geräte schalten häufig ein und aus, zu kleine brauchen lange zum Abkühlen.

In der Praxis

Die Kühlleistung sollte anhand der Kühllast gewählt werden, nicht nach Faustregel „je größer, desto besser“.

Quellen (2)

L

Leitungsweg / Leitungslänge

Strecke, die die Kältemittelleitungen zwischen Innen- und Außengerät zurücklegen – mit vom Hersteller vorgegebenen Grenzen.

Hersteller legen für jedes Gerät fest, welche Leitungslänge zulässig ist; die Gesamtlänge darf die Herstellerangabe nicht überschreiten. Außengeräte sind in der Regel ab Werk mit Kältemittel für eine bestimmte Leitungslänge befüllt – ist die Leitung länger, muss laut Herstellerangabe nachgefüllt werden.

In der Praxis

Ein kurzer, direkter Leitungsweg spart Material und Kältemittel; lange Wege sollten vorab mit dem Betrieb geklärt werden.

Quellen (2)

M

Monoblock / mobiles Klimagerät

Kompaktgerät, in dem der gesamte Kältekreis in einem Gehäuse steckt; mobile Geräte führen die Abwärme per Schlauch nach draußen.

Beim mobilen Monoblock-Gerät steht das ganze Gerät im Raum, die Abwärme wird über einen Abluftschlauch meist durch ein Fenster abgeführt. Laut klimaaktiv kann die effektive Kühlleistung bei Einkanalgeräten bis zu 40 % unter der Angabe liegen, bei Zweikanalgeräten bis zu 20 %. Steckerfertige Monoblock-Geräte bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150 dürfen ab 2027 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Davon zu unterscheiden sind Monoblock-Wärmepumpen, bei denen alle kältemittelführenden Teile im Freien stehen.

In der Praxis

Mobile Geräte sind ohne Montage nutzbar, kühlen aber schwächer, sind lauter und verbrauchen vergleichsweise viel Strom.

Quellen (4)

Multisplit

Split-Anlage, bei der mehrere Innengeräte in verschiedenen Räumen an ein gemeinsames Außengerät angeschlossen sind.

Bei einer Multisplit-Anlage versorgt ein leistungsstärkeres Außengerät mehrere Innengeräte. So reicht an der Fassade ein Außengerät für mehrere Räume.

In der Praxis

Spart Platz an der Fassade, macht die Anlage aber voneinander abhängig: Fällt das Außengerät aus, sind alle angeschlossenen Räume betroffen.

Quellen (2)

O

Ökodesign

EU-Mindestanforderungen an Effizienz und Lautstärke, die Klimageräte erfüllen müssen, um verkauft werden zu dürfen.

Für Raumklimageräte bis 12 kW gilt die Ökodesign-Verordnung (EU) 206/2012. Sie legt seit 2014 u. a. Mindestwerte für SEER und SCOP sowie Höchstwerte für den Schallleistungspegel fest, bei Geräten bis 6 kW z. B. 60 dB(A) innen und 65 dB(A) außen. Eine Überarbeitung wird auf EU-Ebene vorbereitet.

In der Praxis

Ökodesign sorgt für einen Mindeststandard – gute Geräte liegen deutlich darüber.

Quellen (3)

R

R290 (Propan)

Natürliches Kältemittel Propan mit sehr geringem Treibhauspotenzial, aber leicht entflammbar (Sicherheitsgruppe A3).

R290 ist Propan, kein fluoriertes Gas. Die F-Gas-Verordnung 2024/573 führt es mit einem GWP von 0,02 (Basis IPCC AR6); ältere Quellen nennen noch den Wert 3 (AR4). Wegen der leichten Entflammbarkeit gelten Füllmengen- und Aufstellvorgaben sowie Sicherheitsabstände, die der Hersteller festlegt.

In der Praxis

R290-Geräte fallen nicht unter die F-Gas-Verbote, stellen aber höhere Anforderungen an Aufstellort und Montage.

Quellen (2)

R32

Fluoriertes Kältemittel (Difluormethan), das in vielen aktuellen Split-Klimageräten eingesetzt wird; GWP 675.

R32 ist ein teilfluorierter Kohlenwasserstoff (HFKW-32) mit einem GWP von 675 laut F-Gas-Verordnung. Es gehört zur Sicherheitsgruppe A2L: brennbar, wenn auch schwer entflammbar. Für Luft-Luft-Split-Anlagen bis 12 kW sind F-Gase mit GWP ab 150 – also auch R32 – ab 2029 für neu in Verkehr gebrachte Geräte nicht mehr zulässig (Ausnahme bei Sicherheitsanforderungen).

In der Praxis

Bestehende und bis dahin in Verkehr gebrachte R32-Geräte dürfen weiter betrieben, gewartet und nachgefüllt werden; für Neugeräte ab 2029 ändert sich das Angebot.

Quellen (3)

R410A

Älteres fluoriertes Kältemittelgemisch mit hohem Treibhauspotenzial (GWP 2.088), heute in Neugeräten weitgehend durch R32 ersetzt.

R410A ist ein Gemisch aus HFKW mit einem GWP von 2.088 und gehört zur Sicherheitsgruppe A1 (nicht brennbar). Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg F-Gas und GWP ab 750 dürfen seit 1. Jänner 2025 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Das ist ein Verbot des Inverkehrbringens, kein Betriebsverbot für bestehende Anlagen.

In der Praxis

Bestehende R410A-Anlagen dürfen weiterlaufen; wegen des hohen GWP wiegt jede Leckage für das Klima schwerer.

Quellen (3)

S

Schallleistungspegel vs. Schalldruckpegel

Schallleistung beschreibt, wie laut ein Gerät an sich ist; Schalldruck, wie laut es an einem bestimmten Ort ankommt.

Der Schallleistungspegel ist eine abstandsunabhängige Eigenschaft der Schallquelle und steht auf dem Energielabel. Der Schalldruckpegel wird an einem bestimmten Ort gemessen und hängt von Abstand und Aufstellung ab: Verdoppelt sich der Abstand, sinkt er um etwa 6 dB; Aufstellung an einer Wand oder in einer Ecke erhöht ihn durch Reflexion. Zwei gleich laute Quellen ergeben rund 3 dB mehr.

In der Praxis

Für die Nachbarschaft zählt der Schalldruck beim Nachbarfenster – Standort und Abstand des Außengeräts sind daher entscheidend.

Quellen (1)

SCOP

Saisonale Effizienzkennzahl im Heizbetrieb: Wie viel Wärme ein Gerät über die Heizperiode pro Kilowattstunde Strom liefert.

Der SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) bewertet die Heizeffizienz über eine ganze Heizperiode. Die EU-Regeln kennen drei Heizperioden: durchschnittlich (Auslegung −10 °C), wärmer (+2 °C) und kälter (−22 °C). Der Ökodesign-Mindestwert für Geräte unter 6 kW mit GWP über 150 liegt bei 3,80 (durchschnittliche Heizperiode).

In der Praxis

Wer mit der Klimaanlage heizen will, sollte auf einen hohen SCOP achten.

Quellen (2)

SEER

Saisonale Effizienzkennzahl im Kühlbetrieb: Wie viel Kühlung ein Gerät über die ganze Saison pro eingesetzter Kilowattstunde Strom liefert.

Der SEER (Seasonal Energy Efficiency Ratio) berücksichtigt – anders als der EER – den Teillastbetrieb über die gesamte Kühlperiode. Er ist Basis der Energieeffizienzklasse im Kühlbetrieb: A+++ ab SEER 8,50, A++ ab 6,10. Die Ökodesign-Verordnung verlangt seit 2014 für Geräte unter 6 kW mit Kältemittel-GWP über 150 mindestens SEER 4,60.

In der Praxis

Ein höherer SEER bedeutet niedrigere Stromkosten beim Kühlen.

Quellen (2)

Sicherheitsgruppe Kältemittel

Einstufung von Kältemitteln nach Giftigkeit und Brennbarkeit, z. B. A1, A2L oder A3.

Nach EN 378 bzw. ISO 817 steht der Buchstabe für die Toxizität (A = geringe Toxizität), die Zahl für die Brennbarkeit: 1 keine Flammenausbreitung, 2L geringe Entflammbarkeit (brennbar, aber schwer entflammbar), 3 höhere Entflammbarkeit. R410A ist A1, R32 A2L, Propan (R290) A3. Davon hängen Füllmengengrenzen und Anforderungen an den Aufstellort ab.

In der Praxis

Die Sicherheitsgruppe beeinflusst, wo und mit welcher Füllmenge ein Gerät installiert werden darf.

Quellen (2)

Split-Klimaanlage

Fest installierte Klimaanlage aus einem Innengerät im Raum und einem Außengerät, verbunden durch Kältemittelleitungen.

Bei einer Split-Klimaanlage ist der Kältekreis auf zwei Geräte aufgeteilt: Das Innengerät kühlt oder heizt die Raumluft, das Außengerät gibt die Wärme nach außen ab bzw. nimmt sie auf. Beide sind über Kältemittelleitungen verbunden, die durch einen Wanddurchbruch geführt werden. Weil dabei ein Kältemittelkreis hergestellt wird, dürfen Split-Geräte nur von zertifizierten Fachbetrieben montiert werden.

In der Praxis

Split-Geräte sind in der Regel sparsamer und leiser als mobile Geräte, brauchen aber eine fachgerechte Montage und je nach Gebäude Zustimmungen.

Quellen (3)

Stadtbildschutz / Schutzzone

Gebiete mit besonderem Ortsbildschutz, in denen ein Außengerät eine Bewilligung brauchen kann – etwa wenn es das Erscheinungsbild des Gebäudes berührt.

In Wien sind Schutzzonen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ausgewiesen. Dort sind technische Anlagen bewilligungspflichtig, wenn sie die äußere Gestaltung, den Charakter oder Stil des Gebäudes beeinflussen; eine Abklärung mit der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung wird laut MA 37 empfohlen. Laut Stadt Wien prüft diese Abteilung (MA 19) alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes auf die gestalterische Einfügung in das örtliche Stadtbild. Andere Bundesländer und Städte haben eigene Ortsbild- und Altstadtregeln. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen.

In der Praxis

In Schutzzonen früh klären, ob und wo ein Außengerät möglich ist – etwa im Innenhof, am Dach oder verdeckt.

Quellen (2)

T

Taupunkt

Temperatur, auf die Luft abgekühlt werden muss, damit sie mit Wasserdampf gesättigt ist und sich Feuchtigkeit als Wasser niederschlägt.

Kühlt Luft unter ihren Taupunkt ab, kondensiert Wasserdampf. An den kalten Rippen des Wärmetauschers im Innengerät entsteht so das Kondensat, das abgeleitet wird; dadurch wird der Raumluft Feuchtigkeit entzogen.

In der Praxis

Der Taupunkt erklärt, warum Klimaanlagen beim Kühlen entfeuchten und Kondensat abgeleitet werden muss.

Quellen (3)

U

Umluft

Betriebsart, bei der das Gerät die vorhandene Raumluft ansaugt, behandelt und in denselben Raum zurückgibt.

Split-Klimageräte arbeiten in der Regel im Umluftbetrieb: Sie kühlen, heizen oder entfeuchten die Luft im Raum, führen aber keine Außenluft zu. Der Luftaustausch muss deshalb weiterhin über Fensterlüftung oder eine Lüftungsanlage erfolgen.

In der Praxis

Eine Klimaanlage ersetzt nicht das Lüften.

Quellen (1)

V

Vakuumieren

Absaugen von Luft und Feuchtigkeit aus den neu verlegten Kältemittelleitungen und dem Innengerät mit einer Vakuumpumpe vor der Inbetriebnahme.

Nach dem Verlegen und der Dichtheitsprüfung mit Stickstoff enthalten die Leitungen Luft, Stickstoff und Feuchtigkeit. Diese werden mit einer Vakuumpumpe bis zu dem vom Hersteller vorgegebenen Vakuum abgesaugt: Nicht kondensierbare Gase im Kreislauf verschlechtern die Effizienz, Feuchtigkeit kann zu Eisblockaden am Expansionsventil und zu Säurebildung im Öl führen.

In der Praxis

Sorgfältiges Vakuumieren ist wichtig für einen effizienten und störungsfreien Betrieb; Arbeiten am Kältekreis dürfen ohnehin nur zertifizierte Fachleute durchführen.

Quellen (5)

Vorfüllmenge / Nachfüllmenge

Kältemittelmenge, die ab Werk im Außengerät ist, und die Menge, die bei längeren Leitungen zusätzlich eingefüllt werden muss.

Außengeräte von Split-Anlagen sind in der Regel ab Werk mit Kältemittel für eine bestimmte Leitungslänge befüllt; der genaue Wert steht in den Herstellerunterlagen. Ist die Leitung länger, muss nach Herstellerangabe nachgefüllt werden; bei fluorierten Kältemitteln ist die Nachfüllmenge zu dokumentieren. Arbeiten am Kältekreis dürfen nur entsprechend zertifizierte Fachleute durchführen.

In der Praxis

Lange Leitungen bedeuten mehr Kältemittel; bei fluorierten Kältemitteln ist für Split-Anlagen ab 5 t CO₂-Äquivalent (Füllmenge in kg × GWP, bei R32 ab rund 7,4 kg) eine regelmäßige Dichtheitskontrolle Pflicht.

Quellen (5)

VRF / VRV

Größere Klimasysteme, bei denen viele Innengeräte über ein verzweigtes Kältemittelnetz an eine Außeneinheit mit variablem Kältemittelstrom angeschlossen sind.

VRF steht für „Variable Refrigerant Flow“ (auch VRV genannt). Eine Außeneinheit versorgt über ein Kältemittelnetz viele Innengeräte in verschiedenen Zonen, je nach System auch mit gleichzeitigem Heizen und Kühlen. Weil solche Systeme deutlich mehr Kältemittel enthalten, sind Dichtheit und Sicherheitsanforderungen besonders relevant.

In der Praxis

VRF ist eine Lösung für Büros, Hotels oder größere Gebäude mit vielen einzeln zu regelnden Zonen.

Quellen (1)

W

Wandkonsole / Schwingungsdämpfer

Halterung für das Außengerät an der Fassade sowie elastische Elemente, die Vibrationen vom Gebäude fernhalten.

Außengeräte werden auf Wandkonsolen, Bodenkonsolen oder Sockeln montiert. Schwingungsdämpfer, etwa aus Gummi, entkoppeln das Gerät vom Baukörper, damit sich Vibrationen nicht als Körperschall ins Gebäude übertragen.

In der Praxis

Eine entkoppelte Montage verringert Brummen in der eigenen und in Nachbarwohnungen.

Quellen (1)

Wärmepumpe (Luft-Luft)

Split-Klimaanlage im Heizbetrieb: Sie entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie über das Innengerät an die Raumluft ab.

Viele Split-Geräte können den Kältekreis umkehren und heizen. Sie arbeiten dann als Luft/Luft-Wärmepumpe: Wärmequelle ist die Außenluft, Wärmeträger im Raum die Luft. Bei niedrigen Außentemperaturen nimmt die Effizienz (Leistungszahl) deutlich ab.

In der Praxis

Eine Klimaanlage mit Heizfunktion kann in der Übergangszeit oder als Zusatzheizung sinnvoll sein; ob sie als Hauptheizung reicht, hängt von der Heizlast ab.

Quellen (2)

Wartung / Filterreinigung

Regelmäßige Reinigung von Filtern und Innengerät sowie fachliche Kontrolle der Anlage für Hygiene, Effizienz und Lebensdauer.

Luftfilter und Verdampfer im Innengerät sollten regelmäßig gereinigt werden, der Kondensatablauf darf nicht verstopfen. Die Stadt Wien empfiehlt, das Gerät nach der Inbetriebnahme mindestens einmal jährlich von einem Fachunternehmen kontrollieren zu lassen. Im Privathaushalt ist das bei kleinen Split-Geräten nicht gesetzlich vorgeschrieben; Pflicht sind Dichtheitskontrollen erst ab mindestens 5 t CO₂-Äquivalent (z. B. R32, R410A) bzw. ab 1 kg bei Kältemitteln nach Anhang II Gruppe 1 (z. B. R1234yf). In Arbeitsstätten mit Arbeitnehmern sind Klima- oder Lüftungsanlagen nach § 13 AStV mindestens einmal jährlich, längstens alle 15 Monate, von einer fachkundigen Person zu überprüfen.

In der Praxis

Filterreinigung kann man selbst erledigen; Eingriffe in den Kältekreis nur durch zertifizierte Betriebe.

Quellen (3)

Z

Zertifizierung Kälte-/Klimatechnik

In Österreich dürfen nur zertifizierte Personen und Unternehmen in den Kältekreislauf von Klimaanlagen mit F-Gasen eingreifen.

Grundlage sind die EU-F-Gas-Verordnung und das österreichische Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 samt Verordnung. Personenzertifikate stellen die zuständigen Bundesinnungen der WKO aus, das Unternehmenszertifikat erteilt das zuständige Bundesministerium. Mit der EU-Durchführungsverordnung 2024/2215 gibt es neue Zertifikatskategorien; ältere Zertifikate (Kategorien I–IV) bleiben gültig. Die Mitgliedstaaten müssen bis 12. März 2027 sicherstellen, dass zertifizierte Personen mindestens alle sieben Jahre an Auffrischungskursen teilnehmen oder ein Bewertungsverfahren abschließen; für Inhaber älterer Zertifikate ist das erstmals bis 12. März 2029 vorgesehen. Die österreichische Umsetzung steht noch aus. Montage, Befüllung, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung erfordern diese Zertifikate.

In der Praxis

Nur ein zertifizierter Fachbetrieb darf das Gerät anschließen und befüllen – Eigenmontage ist bei Split-Geräten nicht zulässig und gefährdet die Gewährleistung.

Quellen (4)

Zustimmung Vermieter / Eigentümergemeinschaft

Neben dem Baurecht braucht es für eine Klimaanlage oft auch die Zustimmung von Vermieter oder Miteigentümern.

Laut OGH ist die Fassade ein allgemeiner Teil des Hauses und ein Klimagerät daran keine Bagatelle. Unabhängig vom Baurecht kann die Zustimmung aller Miteigentümer nötig sein; im Wohnungseigentum darf eine Änderung unter anderem die äußere Erscheinung des Hauses nicht beeinträchtigen. Wer zur Miete wohnt, braucht laut Arbeiterkammer Niederösterreich für eine Klimaanlage die Erlaubnis des Vermieters. Gilt für die Wohnung das Mietrechtsgesetz voll, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Vermieter die vom Hauptmieter angezeigte Änderung nicht binnen zwei Monaten ablehnt; ist die Änderung nicht verkehrsüblich, kann ein Gericht dort die fehlende Zustimmung nicht ersetzen. Klimageräte mit Außengerät hält der Oberste Gerichtshof laut Mietervereinigung bisher für nicht verkehrsüblich. Geplante Erleichterung, Stand Oktober 2026: Die Bundesregierung hat im August 2026 angekündigt, die Hürden für Mieter beim Hitzeschutz abzubauen; ein Gesetzesentwurf wurde für den Herbst 2026 angekündigt.

Im Wohnungseigentum ersetzt ein Mehrheitsbeschluss eine nötige Zustimmung laut OGH nicht. Wird eine nötige Zustimmung verweigert, kann sie das Bezirksgericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ersetzen.

In der Praxis

Vor der Bestellung klären, welche Zustimmungen nötig sind, und sie einholen.

Quellen (8)
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