F-Gas-Check: Ist Ihre Anlage prüfpflichtig? Kältemittel und Füllmenge — zwei Angaben für Prüfpflicht und Intervall.
Die F-Gas-Verordnung knüpft Dichtheitsprüfung, Intervall und Aufzeichnungspflicht an das CO₂-Äquivalent der Füllmenge, bei HFO-Kältemitteln und HFO-Anteilen in Gemischen an deren Masse. Der Gerätetyp spielt keine Rolle.
Füllmenge × GWP ÷ 1.000
Orientierungswert ohne Gewähr. Es gilt der Text der Verordnung (EU) 2024/573 (Art. 5). Für Sonderfälle (z. B. mobile Einrichtungen, Brandschutz, Schaltanlagen) gelten eigene Regeln.
Woraus sich das Ergebnis ergibt.
Ihre Eingabe von oben, in einer Zeile gerechnet. Ändern Sie Kältemittel oder Füllmenge, rechnet die Zeile mit.
Laut Anhang I der Verordnung; Gemische wie R410A und R407C nach Anhang VI berechnet.
Füllmenge × GWP ÷ 1.000. Bei HFO-Kältemitteln zählt stattdessen die Masse.
Artikel 5 legt drei Stufen fest. Ein Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das jeweilige Intervall.
Dichtheitsprüfung Klimaanlage: ab wann und wie oft?
Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573 legt drei Stufen fest. Ab welcher Füllmenge sie beginnen, hängt am GWP des Kältemittels.
| Kältemittel | GWP | ab 5 talle 12 Monate | ab 50 talle 6 Monate | ab 500 talle 3 Monate |
|---|---|---|---|---|
| R32Ihre Anlage | 675 | 7,4 kg | 74,1 kg | 740,7 kg |
| R134aIhre Anlage | 1.430 | 3,5 kg | 35,0 kg | 349,7 kg |
| R407CIhre Anlage | 1.774 | 2,8 kg | 28,2 kg | 281,9 kg |
| R410AIhre Anlage | 2.088 | 2,4 kg | 23,9 kg | 239,5 kg |
| R454BIhre Anlage | ≈ 465 | Pflicht ab rund 3,2 kg Gesamtfüllung (1 kg R1234yf-Anteil) | ||
| R1234yf, R1234zeIhre Anlage | Anhang II | Masse statt CO₂-Äquivalent: Pflicht ab 1 kg; 12 / 6 / 3 Monate bei unter 10 / 10–100 / ab 100 kg | ||
| R290 (Propan), CO₂Ihre Anlage | — | nicht in Anhang I oder II, keine Prüfpflicht nach Art. 5 | ||
Kilogramm-Werte gerundet (Schwelle ÷ GWP). GWP von R32 und R134a laut Anhang I der Verordnung; R410A und R407C sind Gemische, ihr GWP ist nach Anhang VI berechnet. R454B enthält laut Hersteller 31,1 % R1234yf; dass bei Gemischen die strengere Stufe gilt, ist eine Annahme.
Mit R32 beginnt die Prüfpflicht ab rund 7,4 kg Füllmenge.
Mit Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle auf 24, 12 bzw. 6 Monate. Hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Einrichtungen sind bis unter 10 Tonnen CO₂-Äquivalent ausgenommen.
Gilt die Dichtheitsprüfung auch für Wärmepumpen?
Ja. Für 10 kg R32 heißt das alle 12 Monate, in der Klimaanlage genauso wie in der Wärmepumpe.
Die Dichtheitskontrollen nach Art. 5 gelten für ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen gleichermaßen. Es kommt auf Kältemittel und Füllmenge an, nicht auf den Gerätetyp. Wie oft warten? →
Zur Prüfung gehören weitere Pflichten.
Wie Sie das im Betrieb planen, steht im Ratgeber: Vorschrift, Pflichten und Fristen → Welche Prüfung neben der F-Gas-Verordnung gilt: Weitere Pflichtprüfungen im Überblick →
Aufzeichnungen führen. Für prüfpflichtige Anlagen führt der Betreiber Aufzeichnungen (Art. 7): Art und Menge des Kältemittels, nachgefüllte Mengen, Prüfergebnisse und das durchführende Unternehmen, mindestens fünf Jahre aufbewahrt.
Zertifiziert prüfen lassen. Durchführen darf die Kontrolle nur zertifiziertes Personal nach Art. 10 der Verordnung.
Landesrecht beachten. Länder schreiben eigene Überprüfungen vor: Wien für Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung (§ 30 WHLKG 2015), das Burgenland für Klimaanlagen ab 12 kW (§ 39 Bgld. HK-VO 2019).
Arbeitnehmerschutz klären. Für Betriebsstätten gilt zusätzlich die Kälteanlagenverordnung (BGBl. 305/1969), wenn Kälteanlagen mehr als 1,5 kg Kältemittel enthalten; ob und wie sie eine bestimmte Anlage betrifft, ist im Einzelfall zu klären.
Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Richtwert Gewerbe-Kostenrechner, Budget bis Premium · Wartung, ein Außen- und ein Innengerät bis 5,5 kW
ca.€ 187–250 nettoMeist gehört die Dichtheitsprüfung zur Wartung. Vier Wiener Fachbetriebe veröffentlichen dafür ca. € 205–312 netto.
Vergleich: Wartung von einem Außen- und einem Innengerät mit Dichtheits- bzw. Kältemittelprüfung, veröffentlichte Preise von 4 Anbietern, Stand 10/2026, umgerechnet auf netto; zwei davon als ab-Preise, Anfahrt in Wien inklusive, ein Prüfprotokoll nicht bei allen. So rechnen wir → · Kosten und Vertrag im Detail →
Vom Ergebnis zum Angebot.
Ein von uns ausgewählter Fachbetrieb mit F-Gas-Zertifikat, der Gewerbeaufträge übernimmt, macht Ihnen ein Angebot für Dichtheitsprüfung, Wartungsvertrag oder die neue Anlage.
Was Betreiber häufig fragen.
SchwelleAb welcher Füllmenge ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?
Die Pflicht beginnt bei 5 Tonnen CO₂-Äquivalent (Anhang-I-Kältemittel). Bei R32 (GWP 675) entspricht das rund 7,4 kg Füllmenge, bei R410A (GWP 2.088) schon rund 2,4 kg. Für Kältemittel nach Anhang II Gruppe 1 (z. B. R1234yf) gilt stattdessen eine Masse-Schwelle: Pflicht ab 1 kg. Bei Gemischen zählt der Anteil dieser Kältemittel nach Masse. Hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Einrichtungen sind bis unter 10 Tonnen CO₂-Äquivalent ausgenommen.
IntervallWie oft muss geprüft werden?
Unter 50 t CO₂-Äquivalent mindestens alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate. Mit installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle auf 24, 12 bzw. 6 Monate. Ein vorgeschriebenes Leckage-Erkennungssystem ist selbst mindestens alle zwölf Monate zu kontrollieren.
ZuständigkeitWer darf prüfen und wer dokumentiert?
Prüfen darf nur zertifiziertes Personal (Art. 10 der Verordnung). Die Verantwortung für Prüfung und Aufzeichnungen liegt aber beim Betreiber: Seine Aufzeichnungen nach Art. 7 halten Art und Menge des Kältemittels, nachgefüllte Mengen, Prüfergebnisse und das durchführende Unternehmen fest und sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Details im Ratgeber: Vorschrift, Pflichten und Fristen.
Wartung und Prüfung. Ein Ansprechpartner.
Wenige Minuten Aufwand. Danach meldet sich ein von uns ausgewählter Fachbetrieb mit F-Gas-Zertifikat, der Gewerbeaufträge übernimmt. Er macht Ihnen ein Angebot für Dichtheitsprüfung, Wartungsvertrag oder die neue Anlage.
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