Wie warm darf es im Büro sein? Zulässige Lufttemperatur nach § 28 AStV — je nach Tätigkeit geprüft.
Der Check zeigt, welchen Temperaturbereich die Arbeitsstättenverordnung für Ihre Tätigkeit vorsieht und ob die gemessene Temperatur darin liegt.
Zulässiger Bereich nach § 28 Abs. 1 AStV für die gewählte Tätigkeit
Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Es gilt der Text der Arbeitsstättenverordnung (§ 28 AStV). Für einzelne Arbeitsräume (z. B. Küchen) und Sonderfälle gelten abweichende Regeln.
Ihre nächsten Fragen

Klimaanlage im Büro
Systemwahl, Zugluft und Dimensionierung, vom Einzelbüro bis zum Großraum.
-
ArbeitsstättenWas der Arbeitgeber bei Hitze tun mussWas § 28 AStV vom Betrieb verlangt und ob es Hitzefrei gibt. -
BestandKlimaanlage nachrüstenAblauf, Genehmigung und Leitungsführung im bestehenden Büro. -
KostenWas Betriebe zahlenInvestition, Betrieb und Wartung, von der Einzelanlage im Büro bis zum VRF-System.
Woraus sich das Ergebnis ergibt.
Ihre Eingabe von oben, gerechnet nach § 28 AStV. Ändern Sie Belastung, Temperatur oder Anlage, rechnet alles mit.
27 °C gemessen − 25 °C Obergrenze, geringe Belastung
+2 °C über der ObergrenzeFolge: Maßnahmen ausschöpfen.
Gerechnet ohne Klima- oder Lüftungsanlage. Bereiche nach § 28 Abs. 1, warme Jahreszeit nach § 28 Abs. 2 AStV. Alle Grenzwerte →
Wie viel Grad muss es im Büro haben?
Im Büro, also bei Arbeit im Sitzen, zwischen 19 und 25 °C. Die Arbeitsstättenverordnung staffelt den Bereich nach der körperlichen Belastung.
25 °CObergrenze, geringe Belastung
19 °CMindesttemperatur
27 °Cgemessen
19–25 °C. Luftgeschwindigkeit höchstens 0,10 m/s.
18–24 °C. Luftgeschwindigkeit höchstens 0,20 m/s.
Mindestens 12 °C. Luftgeschwindigkeit höchstens 0,35 m/s.
Die Luftgeschwindigkeit gilt an festen Arbeitsplätzen, gemittelt über 200 Sekunden: Innengeräte so setzen, dass sie nicht direkt auf den Arbeitsplatz blasen. Lufttemperatur nach § 28 Abs. 1, Luftgeschwindigkeit nach § 28 Abs. 3 AStV.
Wie kalt darf es im Büro sein?
Die Mindesttemperatur liegt bei 19 °C für Büroarbeit im Sitzen.
Ist es kälter, muss der Arbeitgeber für eine höhere Temperatur sorgen, in der Regel durch Heizen (§ 28 Abs. 1 AStV). Das kann auch eine Klimaanlage mit Heizfunktion übernehmen. Büro und Betrieb mit Klimageräten heizen →
Ab wann ist es im Büro zu heiß?
Bei Büroarbeit liegt die Obergrenze laut Arbeitsinspektion bei 25 °C, bei Arbeit im Stehen bei 24 °C. Was der Arbeitgeber bei Hitze tun muss →
25 °C mit Klimaanlage. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, soll die Lufttemperatur in der warmen Jahreszeit 25 °C möglichst nicht überschreiten (§ 28 Abs. 2 Z 1 AStV).
Ohne Anlage Maßnahmen ausschöpfen. Sonst muss der Arbeitgeber andere Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperatur nach Möglichkeit zu senken, etwa Beschattung oder Lüften am Morgen (§ 28 Abs. 2 Z 2 AStV).
Keine Pflicht zur Klimaanlage. Eine Klimaanlage einbauen muss der Arbeitgeber nicht. Das stellt die Arbeitsinspektion ausdrücklich klar.
Kein Hitzefrei. Ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es im Büro nicht, sagen Arbeiterkammer und ÖGB. Hitzefrei im Büro →
Vom Ergebnis zum Angebot.
Ein von uns ausgewählter Fachbetrieb, der Gewerbeaufträge übernimmt, macht Ihnen ein Angebot für die Klimatisierung Ihrer Arbeitsräume.
Was Arbeitgeber häufig fragen.
MessenMuss im Büro ein Thermometer hängen?
Vorgeschrieben ist es in § 28 AStV für Arbeitsstätten, in denen eine Klimaanlage verwendet wird: Dann müssen ein Raumthermometer und ein Hygrometer vorhanden sein, und die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 40 und 70 % liegen, sofern keine produktionstechnischen Gründe entgegenstehen (§ 28 Abs. 5).
WärmequellenWas gilt, wenn Maschinen den Raum aufheizen?
Lassen sich die Werte wegen der Nutzung des Raums nicht einhalten, darf davon abgewichen werden (§ 28 Abs. 4 AStV). Dann müssen zumindest an den ortsgebundenen Arbeitsplätzen die Werte nach Abs. 1 bis 3 eingehalten sein. Geht auch das nicht, braucht es andere Schutzmaßnahmen, etwa wärmestrahlende Flächen abschirmen, kühlen oder die Einwirkungsdauer verkürzen.
FrischluftWie viel Frischluft braucht ein Arbeitsraum?
Wird ein Raum ausschließlich mechanisch be- und entlüftet, sind je anwesender Person und Stunde bei geringer körperlicher Belastung mindestens 35 m³ Außenluft zuzuführen, bei normaler 50 m³, bei hoher 70 m³ (§ 27 Abs. 3 AStV). Bei erschwerten Bedingungen, etwa erhöhter Wärme-, Rauch- oder Dampfeinwirkung, kommt mindestens ein Drittel dazu.
Vom Messwert zur Lösung. Ein Ansprechpartner.
Wenige Minuten Aufwand. Danach meldet sich ein von uns ausgewählter, geprüfter Fachbetrieb, der Gewerbeaufträge übernimmt — mit einem Angebot für Ihren Betrieb.
Anforderung erfassen


