Wie warm darf es im Büro sein? Zulässige Lufttemperatur nach § 28 AStV — je nach Tätigkeit geprüft.

Der Check zeigt, welchen Temperaturbereich die Arbeitsstättenverordnung für Ihre Tätigkeit vorsieht und ob die gemessene Temperatur darin liegt.

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Über 25 °C
19–25 °C zulässig

Zulässiger Bereich nach § 28 Abs. 1 AStV für die gewählte Tätigkeit

Maßnahmen ausschöpfen§ 28 Abs. 2 AStV

Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Es gilt der Text der Arbeitsstättenverordnung (§ 28 AStV). Für einzelne Arbeitsräume (z. B. Küchen) und Sonderfälle gelten abweichende Regeln.

Rechenweg

Woraus sich das Ergebnis ergibt.

Ihre Eingabe von oben, gerechnet nach § 28 AStV. Ändern Sie Belastung, Temperatur oder Anlage, rechnet alles mit.

27 °C gemessen − 25 °C Obergrenze, geringe Belastung

+2 °C über der Obergrenze

Folge: Maßnahmen ausschöpfen.

Gerechnet ohne Klima- oder Lüftungsanlage. Bereiche nach § 28 Abs. 1, warme Jahreszeit nach § 28 Abs. 2 AStV. Alle Grenzwerte →

Grenzwerte

Wie viel Grad muss es im Büro haben?

Im Büro, also bei Arbeit im Sitzen, zwischen 19 und 25 °C. Die Arbeitsstättenverordnung staffelt den Bereich nach der körperlichen Belastung.

25 °CObergrenze, geringe Belastung

19 °CMindesttemperatur

27 °Cgemessen

Gering — Büro, sitzend

19–25 °C. Luftgeschwindigkeit höchstens 0,10 m/s.

Normal — Verkauf, stehend

18–24 °C. Luftgeschwindigkeit höchstens 0,20 m/s.

Nur hoch — schwere Arbeit

Mindestens 12 °C. Luftgeschwindigkeit höchstens 0,35 m/s.

Die Luftgeschwindigkeit gilt an festen Arbeitsplätzen, gemittelt über 200 Sekunden: Innengeräte so setzen, dass sie nicht direkt auf den Arbeitsplatz blasen. Lufttemperatur nach § 28 Abs. 1, Luftgeschwindigkeit nach § 28 Abs. 3 AStV.

Mindesttemperatur

Wie kalt darf es im Büro sein?

Die Mindesttemperatur liegt bei 19 °C für Büroarbeit im Sitzen.

Ist es kälter, muss der Arbeitgeber für eine höhere Temperatur sorgen, in der Regel durch Heizen (§ 28 Abs. 1 AStV). Das kann auch eine Klimaanlage mit Heizfunktion übernehmen. Büro und Betrieb mit Klimageräten heizen →

Hitze

Ab wann ist es im Büro zu heiß?

Bei Büroarbeit liegt die Obergrenze laut Arbeitsinspektion bei 25 °C, bei Arbeit im Stehen bei 24 °C. Was der Arbeitgeber bei Hitze tun muss →

25 °C mit Klimaanlage. Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, soll die Lufttemperatur in der warmen Jahreszeit 25 °C möglichst nicht überschreiten (§ 28 Abs. 2 Z 1 AStV).

Ohne Anlage Maßnahmen ausschöpfen. Sonst muss der Arbeitgeber andere Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperatur nach Möglichkeit zu senken, etwa Beschattung oder Lüften am Morgen (§ 28 Abs. 2 Z 2 AStV).

Keine Pflicht zur Klimaanlage. Eine Klimaanlage einbauen muss der Arbeitgeber nicht. Das stellt die Arbeitsinspektion ausdrücklich klar.

Kein Hitzefrei. Ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es im Büro nicht, sagen Arbeiterkammer und ÖGB. Hitzefrei im Büro →

Nächster Schritt

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Häufige Fragen

Was Arbeitgeber häufig fragen.

Messen

Muss im Büro ein Thermometer hängen?

Vorgeschrieben ist es in § 28 AStV für Arbeitsstätten, in denen eine Klimaanlage verwendet wird: Dann müssen ein Raumthermometer und ein Hygrometer vorhanden sein, und die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 40 und 70 % liegen, sofern keine produktionstechnischen Gründe entgegenstehen (§ 28 Abs. 5).

Wärmequellen

Was gilt, wenn Maschinen den Raum aufheizen?

Lassen sich die Werte wegen der Nutzung des Raums nicht einhalten, darf davon abgewichen werden (§ 28 Abs. 4 AStV). Dann müssen zumindest an den ortsgebundenen Arbeitsplätzen die Werte nach Abs. 1 bis 3 eingehalten sein. Geht auch das nicht, braucht es andere Schutzmaßnahmen, etwa wärmestrahlende Flächen abschirmen, kühlen oder die Einwirkungsdauer verkürzen.

Frischluft

Wie viel Frischluft braucht ein Arbeitsraum?

Wird ein Raum ausschließlich mechanisch be- und entlüftet, sind je anwesender Person und Stunde bei geringer körperlicher Belastung mindestens 35 m³ Außenluft zuzuführen, bei normaler 50 m³, bei hoher 70 m³ (§ 27 Abs. 3 AStV). Bei erschwerten Bedingungen, etwa erhöhter Wärme-, Rauch- oder Dampfeinwirkung, kommt mindestens ein Drittel dazu.

Noch eine Frage offen?office@klimavergleich.at →
Grenzwert überschritten?

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