Kosten & Planung

Klimaanlage Gewerbe Kosten 2026: Was kostet die Komplettlösung?

Unabhängigaus ÖsterreichMit Quellen belegt

Von der einfachen Split-Anlage bis zur VRF-Vollklimatisierung — vollständige Kostenübersicht für Gewerbeobjekte in Österreich 2026. Mit Planungskosten, Genehmigung und steuerlicher Absetzbarkeit.

Klimavergleich RedaktionFachredaktion für Klimatechnik & Kältetechnik
Okt. 20259 Min. LesezeitAktualisiert: 29.10.2026Wie wir recherchieren
Kurzantwort

Gewerbliche Klimatisierung kostet deutlich mehr als im Privatbereich — nicht wegen der Geräte, sondern wegen Planung und Montageaufwand. Einzelraum ca. € 2.500–2.600, kleines Büro (3–5 Räume) ca. € 6.600–9.800, Büroetage (250–400 m², mehrere Multi-Split-Anlagen) ca. € 21.800–28.700, Bürogebäude ab ca. 550 m² (VRF) ab € 56.900, jeweils netto. Die Investition ist steuerlich absetzbar — Vorsteuer sofort, AfA über die Nutzungsdauer.

Was kostet eine gewerbliche Klimaanlage je nach Typ?

Jedes Gewerbeobjekt ist anders — Raumhöhe, Fassadenstruktur, vorhandene Zwischendecken und Nutzungsart bestimmen welches System sinnvoll ist. Hier die Kostenübersicht nach Technologie:

GerätetypNutzflächeGerätMontageGesamt ca.
Split-Wandgerätbis 35 m²ca. € 1.400–1.500ca. € 1.100€ 2.500–2.600
Kassettengerät30–60 m² pro Gerät––nach Angebot
Kanalgerät40–100 m² pro Zone––nach Angebot
Multi-Split (3–6 Geräte)bis 200 m²ca. € 4.400–10.700ca. € 2.200–4.500€ 6.600–15.200
Mehrere Multi-Split-Anlagen250–400 m²ca. € 15.100–21.200ca. € 6.700–7.500€ 21.800–28.700
VRF-Systemab ca. 550 m²ca. € 45.500–92.600ca. € 11.400–19.500€ 56.900–112.100

Mittelklasse, Büro im Bestand. Kassetten- und Kanalgeräte als einzelnes Gerät rechnet der Rechner nicht — den Preis liefert nur ein Angebot.

Alle Beträge auf dieser Seite sind Richtwerte des Gewerbe-Kostenrechners, netto, Stand Oktober 2026. So rechnen wir

Was kostet die Planung einer gewerblichen Klimaanlage?

Bei größeren Gewerbeprojekten können Planungskosten anfallen. Ein Kältetechnik-Fachplaner oder Haustechnik-Ingenieur übernimmt dann:

  • Kühllastberechnung, etwa nach ÖNORM H 6040 oder EN ISO 52016-1
  • Kältemittelmengenberechnung (R32-Sicherheitsnachweis)
  • Leitungsplanung und Außengerät-Standort
  • Schallschutzgutachten bei Bedarf
  • Unterlagen für die Baubehörde, wenn eine Bewilligung, Anzeige oder Mitteilung nötig ist

Einen belastbaren Richtwert für Planungskosten haben wir nicht gefunden. Der Planer nennt sie im Angebot. Fragen Sie bei kleineren Projekten den Fachbetrieb, ob die Planung in seinem Angebot enthalten ist.

Welche Genehmigung gilt je nach Bundesland?

Ob ein Split-Klimagerät eine Bewilligung, Anzeige oder Mitteilung braucht, regelt jedes Bundesland selbst: Die Spanne reicht von bewilligungsfrei bis 70 kW in Niederösterreich, außer in Schutzzonen, bis zur Bewilligungspflicht – in der Steiermark laut Land und Stadt Graz im vereinfachten Verfahren. In mehreren Ländern regelt die Bauordnung die Bewilligungspflicht von Klimageräten nicht ausdrücklich. Zuzüglich kann die Betriebsanlagengenehmigung nach Gewerbeordnung relevant sein. Ob Verfahrenskosten anfallen, hängt davon ab, ob ein Verfahren nötig ist.

BundeslandBewilligung, Anzeige oder Mitteilung
WienLaut Wiener Baupolizei brauchen viele Klimaanlagen keine Bewilligung – es kommt auf Lautstärke, Kältemittel und Stadtbild an. In Schutzzonen kann eine Bewilligung nötig sein. · zusätzlich ggf. Betriebsanlagenrecht (Magistratisches Bezirksamt)
NÖIn Niederösterreich brauchen Klimaanlagen bis 70 kW keine Bewilligung. In Schutzzonen und in Ortskernen, die als erhaltenswert ausgewiesen sind, schon, wenn man das Gerät von Straße, Platz oder Parkplatz aus sieht.
OÖDie oberösterreichische Bauordnung regelt nicht ausdrücklich, ob ein Klimagerät eine Bewilligung braucht.
SteiermarkLaut Land Steiermark und Stadt Graz braucht eine Klimaanlage eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren. Eine Meldepflicht ist angekündigt, gilt aber noch nicht.
KärntenDie Kärntner Bauordnung regelt nicht ausdrücklich, ob ein Klimagerät eine Bewilligung braucht.
SalzburgIm Land Salzburg braucht eine Klimaanlage eine Bewilligung, wenn sie die Festigkeit oder die Brandsicherheit des Hauses beeinflussen oder andere vom Baurecht geschützte Belange erheblich beeinträchtigen kann. Statt eines Bewilligungsantrags meldet man sie dann der Baubehörde – das geht unter anderem nicht im Altstadtschutzgebiet der Stadt Salzburg und in Ortsbildschutzgebieten. Die Stadt Salzburg verlangt Bewilligung oder Mitteilung für jedes Gerät mit Kältemittel R32 oder R290.
TirolDie Tiroler Bauordnung regelt nicht ausdrücklich, ob ein Klimagerät eine Bewilligung braucht.
VorarlbergLaut Land Vorarlberg kann ein Klimagerät ohne Bewilligung und Anzeige montiert werden, wenn die Vorgaben zu Abständen, Schallschutz und Leistung eingehalten sind – nah an einer Wand- oder Dachecke nie. Ob das zutrifft, klärt die Gemeinde.
BurgenlandIm Burgenland brauchen Klimaanlagen bis 35 dB Betriebsgeräusch kein Bauverfahren, nur eine schriftliche Mitteilung an die Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn.

Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen. Mehr im Ratgeber Genehmigung je Bundesland.

Was kostet eine gewerbliche Klimaanlage im Betrieb?

KostenpunktBetrag pro JahrBasis
Jahreswartung€ 528–782ein Servicebesuch für 4–5 Innengeräte; Dichtheitsprüfung Pflicht ab 5 t CO₂-Äquivalent (F-Gas-VO 2024/573)
Strom Kühlung€ 222–293500 Volllaststunden, Anhaltswert für Bürogebäude (BBSR 2023)
Strom Heizung€ 728–889als Wärmepumpe, 950 Stunden angenommen

Budget bis Premium, Büro 200 m² im Bestand mit 4 × 50 bzw. 5 × 40 m², Strompreis 22,33 ct/kWh netto. Einen Wartungsvertrag mit Notdienst bepreist der Fachbetrieb im Angebot.

Welche Kostenfallen gibt es bei gewerblicher Klimatisierung?

Neben den Geräten können diese Nebenarbeiten die Kosten erhöhen:

  • Rohbauarbeiten: Wand- und Deckendurchbrüche in Massivbau verrechnet der Betrieb nach Aufwand.
  • Elektroanschluss: Ein separater 3-phasiger Stromkreis für größere Außengeräte ist in den Beträgen dieser Seite nicht enthalten, die Elektroinstallation ist bauseits.
  • Schallschutz: Kosten für ein Schallschutzgutachten und Schallentkopplungs-Fundamente können anfallen.
  • Kondensat: Bei Kassettengeräten ohne Schwerkraftablauf wird eine Kondensatpumpe benötigt. Der Gewerbe-Kostenrechner setzt dafür ca. € 242 netto je Gerät an (Mittelklasse; Budget bis Premium € 170–260).
  • Denkmalschutz: Am denkmalgeschützten Gebäude braucht jede Veränderung, die Substanz, Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen kann, eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts, unabhängig von der Baubewilligung; ob ein Außengerät darunter fällt, beurteilt das Bundesdenkmalamt im Einzelfall. Ein anderer Aufstellort kann längere Leitungen bedeuten.

Empfehlung: Immer ein Festpreisangebot mit vollständiger Leistungsbeschreibung anfordern — kein Angebot ohne Elektroanschluss, Kondensat, Rohbau und Inbetriebnahme.

ROI und Amortisation — wann rechnet sich die Investition?

Gewerbliche Klimaanlagen lassen sich aus mehreren Blickwinkeln wirtschaftlich betrachten: direkte Einsparungen, steuerliche Vorteile und Produktivitätsgewinne.

Moderne Inverter-Splits erreichen im Heizbetrieb einen COP von 3,0–5,0 — aus 1 kWh Strom entstehen 3–5 kWh Wärme. Was das gegenüber der bestehenden Heizung spart, hängt von Energiepreisen und Gebäude ab. Hinzu kommt die Arbeitsleistung: Laut einer Auswertung des Lawrence Berkeley National Laboratory (Seppänen, Fisk & Lei, 2006) liegt sie bei Büroarbeit bei 30 °C rund 9 % unter dem Optimum von etwa 22 °C. Wie viel davon ein Betrieb tatsächlich verliert, hängt von Tätigkeit, Zahl der Hitzetage und den übrigen Maßnahmen ab — eine Beispielrechnung steht im Ratgeber zur Arbeitsstättenverordnung.

Wie vergleiche ich Angebote richtig?

Diese Punkte sollte jedes Angebot enthalten, bevor Sie unterschreiben:

  • ✓ Kühllastberechnung, etwa nach ÖNORM H 6040 oder EN ISO 52016-1
  • ✓ Geräteliste mit genauen Modellnummern und Kältemitteltyp
  • ✓ Leitungsplan (Material, Durchmesser, Längen)
  • ✓ Elektroanschluss — inklusive oder separates E-Gewerk?
  • ✓ Kondensatablauf und Pumpe inklusive?
  • ✓ Durchbrüche/Verputzarbeiten inklusive oder Eigenleistung?
  • ✓ F-Gas-Dichtheitsprüfung nach Erstbefüllung inklusive?
  • ✓ Inbetriebnahme mit Einweisung und Übergabe inklusive?
  • ✓ Garantiebedingungen (Herstellergarantie + Installateursgewährleistung)

Wie Sie Anfrage und Leistungsverzeichnis vorbereiten, damit die Angebote vergleichbar werden, steht im Ratgeber Klimaanlage ausschreiben: was ins Leistungsverzeichnis gehört.

Was kostet Klimatisierung je nach Gebäudetyp?

Der Gewerbe-Kostenrechner setzt die Montage für alle Gebäudetypen gleich an. Was das Gebäude an Mehraufwand bringt, bepreist erst das Angebot. Diese Besonderheiten sollten Sie dabei ansprechen:

Gebäude-/NutzungstypBesonderheit
Büro NeubauLeerrohre und Zwischendecke oft vorhanden
Büro BestandsbauAufputzleitungen oder Stemmarbeiten
EinzelhandelOffene Raumhöhe, Kassettengeräte kommen in Betracht
Arztpraxis / PraxisLüftungs- und Hygieneanforderungen
GastgewerbeKüchenabluft separat, Brandschutz relevant
Denkmalgeschütztes GebäudeBewilligung des Bundesdenkmalamts kann nötig sein, versteckte Leitungsführung

Für Fitnessstudios gibt es einen eigenen Ratgeber mit Lüftung, Genehmigung und Kostenbeispiel: Klimaanlage im Fitnessstudio.

Gesamtkostenbeispiel: Bürogebäude 500 m²

Rechenbeispiel aus dem Gewerbe-Kostenrechner für ein Bürogebäude im Bestand mit 10 Großraumbüros à 50 m², Mittelklasse; Kondensatführung und Leitungsweg offen, daher als Spanne. Für diese Größe ergibt der Vergleich im Rechner mehrere Multi-Split-Anlagen als günstigere Variante, ab etwa 550 m² ist es VRF.

KostenpositionBetrag nettoBemerkung
Geräte (mehrere Multi-Split-Anlagen)€ 36.000–36.100Mittelklasse
Montage und Inbetriebnahme€ 8.100–14.000inkl. Kältemittelleitungen
Gesamtkosten netto€ 44.100–50.000Geräte und Montage
Nicht enthaltennach AngebotElektroanschluss (bauseits), Planung, allfälliges Verfahren bei der Baubehörde

Steuerlich gerechnet mit der Mitte der Spanne, € 47.050 netto (gerundeter Mittelwert, kein eigener Rechnerwert; brutto € 56.460): Nach Abzug der Vorsteuer (€ 9.410), des IFB-Vorteils, sofern die Anlage IFB-fähig ist (20 % von € 47.050 = € 9.410 zusätzliche Betriebsausgabe × 23 % KöSt ≈ € 2.160), und der AfA-Entlastung im ersten Jahr (angenommene Nutzungsdauer 10 Jahre: € 4.705 × 23 % ≈ € 1.080, bei Inbetriebnahme im ersten Halbjahr; sonst halbe Jahres-AfA) beträgt die effektive Nettobelastung im ersten Jahr ca. € 43.800 — rund 22 % unter dem Bruttopreis; über die weiteren neun Jahre kommen jeweils ca. € 1.080 AfA-Ersparnis dazu.

Split, Multi-Split oder VRF — welche Gerätetypen kommen für welchen Betrieb in Betracht?

Die Systemwahl ist eine wichtige Entscheidung bei der Planung einer gewerblichen Klimatisierung. Ein falsch dimensioniertes oder falsch gewähltes System kann ineffizient arbeiten, schneller verschleißen und unnötige Folgekosten erzeugen. Eine Orientierung für typische Betriebsgrößen — den Gerätetyp legt der Fachbetrieb nach Besichtigung fest:

1–3 Räume, bis 100 m²: Ein Split-Wandgerät pro Raum oder ein Multi-Split-System mit einem Außengerät kommt in Betracht, mit vergleichsweise geringem Installationsaufwand und kurzer Montage. Gesamtkosten ca. € 2.500–7.600 netto je nach Anzahl und Größe der Räume.

4–10 Räume, 100–400 m²: Hier kommt etwa ein Multi-Split-System mit 4–5 Innengeräten in Betracht oder — wenn Zwischendecken vorhanden sind — Kassettengeräte. Kassettengeräte sitzen in der Decke und verteilen die Luft in 4 Richtungen. Gesamtkosten ca. € 8.400–28.700 netto.

Ab 10 Räumen oder ganzen Etagen: VRF-Systeme (Variable Refrigerant Flow) kommen für größere Gebäude in Betracht; ob sie günstiger sind als mehrere Multi-Split-Anlagen, zeigt die Kalkulation — der Gewerbe-Kostenrechner rechnet zwischen etwa 26 und 56 kW Kühllast beide Varianten gegeneinander. Ein zentrales Außengerät versorgt bis zu 50 Innengeräte, individuelle Zonenregelung ist möglich, der Betrieb eines Raums im Heizmodus und eines anderen im Kühlmodus gleichzeitig ist technisch möglich. Gesamtkosten für eine Büroetage mit 250–400 m² ca. € 21.800–28.700 netto (mehrere Multi-Split-Anlagen), für ein Bürogebäude ab ca. 550 m² (VRF) ab € 56.900 netto.

Serverräume, Produktionsbereiche, sensible Bereiche: Hier kommen Präzisionsklimaanlagen in Betracht — sie sind für 24/7-Betrieb ausgelegt, regeln Temperatur und Feuchte exakt und verfügen über Redundanzoptionen. Ob ein Komfortgerät die Anforderungen erfüllt, prüft der Fachbetrieb im Einzelfall.

Fazit: Gewerbe-Klimatisierung als Betriebsinvestition verstehen

Gewerbliche Klimatisierung ist keine reine Komfort-Ausgabe — sie ist eine steuerlich wirksame Infrastrukturinvestition, die auch wirtschaftlichen Nutzen bringen kann. Wer Vorsteuer (20 %), AfA (über die Nutzungsdauer, z. B. 10 Jahre) und IFB (befristet 20 % bzw. 22 % Öko-IFB bis 31.12.2026) konsequent nutzt, reduziert die effektive Nettobelastung je nach Steuersatz auf rund ein Drittel bis 60 % des Bruttopreises (nominal, IFB-Fähigkeit vorausgesetzt).

Wichtig ist die Technologiewahl: Split-Wandgeräte kommen etwa für Einzelräume in Betracht, Multi-Split für kleine Büros, VRF für ganze Etagen und Gebäude; den Gerätetyp legt der Fachbetrieb fest. Bei größeren Projekten kann sich die Einbindung eines unabhängigen HLS-Planers lohnen, der die Ausschreibung herstellerneutral gestaltet und sicherstellt dass alle Kostenpositionen — Geräte, Montage, Elektroanschluss, Kondensat, Rohbau, Planung — vollständig im Festpreis enthalten sind.

Die laufenden Betriebskosten (Wartung, Strom) sind als Betriebsausgaben sofort absetzbar und schmälern die Gesamtbelastung weiter. Über die Nutzungsdauer gerechnet liegt die effektive Belastung unter dem Bruttopreis (siehe Rechenbeispiele) — und die Anlage kann zu Mitarbeitergesundheit, Produktivität und Gebäudewert beitragen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Klimaanlage für ein Gewerbeobjekt in Österreich?

Einzelraum ca. € 2.500–2.600, kleines Büro (3–5 Räume) ca. € 6.600–9.800, Büroetage (250–400 m², mehrere Multi-Split-Anlagen) ca. € 21.800–28.700, Bürogebäude ab ca. 550 m² (VRF) ab € 56.900, jeweils netto. Hinzu kommen Planungskosten bei größeren Projekten und, wenn ein Verfahren nötig ist, Verfahrensgebühren je nach Bundesland.

Was sind die laufenden Kosten einer gewerblichen Klimaanlage?

Für ein Büro mit 200 m² und 4–5 Innengeräten rechnet der Gewerbe-Kostenrechner netto mit € 528–782 Jahreswartung, € 222–293 Strom fürs Kühlen und € 728–889 fürs Heizen als Wärmepumpe. Die Heizstunden sind angenommen; einen Wartungsvertrag mit Notdienst bepreist der Fachbetrieb im Angebot.

Wie lange dauert Planung und Montage?

Kleine Projekte (1–3 Räume): Montage in 1–2 Tagen. Mittlere Projekte (bis 10 Räume): Montage 2–5 Tage. Große VRF-Projekte: Montage 1–4 Wochen. Planung und ein allfälliges Genehmigungsverfahren kommen je nach Einzelfall dazu.

Gibt es Förderungen für gewerbliche Klimaanlagen?

Direkte Klimaanlagen-Förderungen für Gewerbe sind selten. Auch als Luft-Luft-Wärmepumpe zur Heizungsunterstützung ist eine Split-Anlage nach unserem Stand weder beim Bund noch bei den Ländern förderfähig. Steuerlich wirken Vorsteuerabzug und AfA; was das ausmacht, zeigen die Rechenbeispiele im Beitrag.

Brauche ich für eine gewerbliche Klimaanlage eine Baugenehmigung?

Ob ein Split-Klimagerät eine Bewilligung, Anzeige oder Mitteilung braucht, regelt jedes Bundesland selbst: Die Spanne reicht von bewilligungsfrei bis 70 kW in Niederösterreich, außer in Schutzzonen, bis zur Bewilligungspflicht – in der Steiermark laut Land und Stadt Graz im vereinfachten Verfahren. In mehreren Ländern regelt die Bauordnung die Bewilligungspflicht von Klimageräten nicht ausdrücklich. Wien: Laut MA 37 sind viele Klimaanlagen bewilligungsfrei und ohne Meldung. Es kommt auf Lautstärke, Kältemittel und die Wirkung auf das Stadtbild an. Beim Kältemittel: unter 1,5 kg der Sicherheitsgruppe A1 oder A2L und mindestens 20 m³ im Raum mit dem Innengerät. In Schutzzonen ist eine Bewilligung nötig, wenn das Gerät Gestaltung, Charakter oder Stil des Gebäudes beeinflusst. Niederösterreich: Klimaanlagen bis 70 kW Nennleistung sind bewilligungs- und meldefrei; auf Bauwerken ist eine Anlage mit mehr als 12 kW zu melden. In Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten braucht ein Gerät an öffentlich einsehbaren Flächen eine Baubewilligung im vereinfachten Verfahren. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung – ob ein Vorhaben frei, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, wird im Einzelfall beurteilt; im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen. Größere Anlagen und VRF-Systeme überschreiten solche Grenzen eher. Klären Sie mit dem Fachbetrieb, wer die Unterlagen für die Baubehörde vorbereitet.

Welche Klimaanlage kommt für ein Büro mit 200 m² in Betracht?

Für 200 m² kommt etwa ein Multi-Split mit 3–5 Innengeräten in Betracht, mit eigener Regelung je Raum. Kosten ca. € 14.200 netto inkl. Montage. Zwischen etwa 26 und 56 kW Kühllast rechnet der Gewerbe-Kostenrechner VRF und mehrere Multi-Split-Anlagen gegeneinander und zeigt die günstigere Variante. Den Gerätetyp legt der Fachbetrieb nach Besichtigung fest.

Quellen
  1. Arbeitsstättenverordnung (AStV) §28 — RIS Österreich: Temperaturpflichten für Arbeitsräume
  2. EU-Verordnung 2024/573 (F-Gas): Dichtheitsprüfpflichten nach CO₂-Äquivalent der Füllmenge
  3. WKO Bundesinnung Mechatroniker — F-Gas-Sachkundenachweis, Planung gewerblicher Klimaanlagennungsanforderungen, F-Gase
  4. BMF Österreich — Abschreibung: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, GWG-Regelung § 13 EStG
  5. AK Österreich — Hitze am Arbeitsplatz: Betreiberpflichten und Kosten für Arbeitgeber
  6. BBSR — Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau (Deutschland, September 2023), Tab. 6-1: Anhaltswert Bürogebäude 500 Vollbenutzungsstunden Kühlung
  7. Seppänen O., Fisk W. J., Lei Q. H. (2006) — Effect of temperature on task performance in office environment: bei 30 °C rund 9 % (8,9 %) geringere Leistung als im Optimum (Lawrence Berkeley National Laboratory) — abgerufen 14.10.2026
  8. Stadt Wien, MA 37 — Merkblatt „Technische Anlagen Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen“: bewilligungsfreie Anlagen, Schutzzonen (o. D., abgerufen 07.10.2026)
  9. RIS — Denkmalschutzgesetz §§ 1, 4, 5 (Fassung ab 01.09.2024, abgerufen 24.10.2026)
  10. Bundesdenkmalamt — Veränderungen an Denkmalen: Bewilligung unabhängig von Bau- und Gewerbevorschriften (o. D., abgerufen 23.10.2026)
  11. Rechtsgrundlagen (Stand Oktober 2026): Wien: § 60 Abs. 1 lit. c, § 61, § 62a Abs. 1 BO für Wien; Merkblatt MA 37 „Technische Anlagen“ · Niederösterreich: § 17 Z 7, § 16 Abs. 1 Z 2, § 15 Z 13 lit. b sublit. bb NÖ BO 2014 · Oberösterreich: § 24 Abs. 1 Z 2, §§ 25, 26 Oö. BauO 1994; § 2 Z 5 Oö. BauTG 2013 · Steiermark: § 20 Z 4, § 21 Abs. 2 Z 2b Stmk. BauG; Infoblatt Stadt Graz 07/2026 · Kärnten: § 6 lit. a/b, § 7, § 2 Abs. 2 lit. t K-BO 1996; VO (EU) Nr. 813/2013 · Salzburg: § 2 Abs. 1 Z 2/3, § 3a Abs. 1, 1a, 4 Sbg. BauPolG 1997; Stadt Salzburg „Luft-Wärmepumpe/Klimaanlage“ (Stand 1.9.2026) · Tirol: § 28 Abs. 1 lit. b/f, Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 4 lit. b TBO 2022; § 17 Abs. 1 lit. d Z 4 Tiroler SOG 2021 · Vorarlberg: § 18 Abs. 1 lit. e, § 19 lit. e, § 20 Abs. 1 Vbg. BauG; § 3 VO LGBl. Nr. 30/2026; Kurzinfo 183 Land Vorarlberg · Burgenland: § 16 Abs. 1, Abs. 3 Z 10 Bgld. BauG 1997; Erläuterungen RV 1609 (Novelle 2019) — Übersicht im Ratgeber Genehmigung je Bundesland
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