Wie viel weniger HFKW darf ab 2027 in Verkehr kommen?
Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 legt in Anhang VII fest, wie viel teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) in einem Jahr in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Gerechnet wird in Tonnen CO₂-Äquivalent, also nach dem GWP gewichtet. In Tonnen CO₂-Äquivalent ist die Stufe 2027 der größte Schritt in dieser Tabelle:
Tabelle: HFKW-Höchstmengen je Jahr nach Anhang VII Nr. 1, Verordnung (EU) 2024/573 (Auszug)
| Jahre | Höchstmenge je Jahr in t CO₂-Äquivalent | Anteil an 2025–2026 (Rechenwert) |
|---|---|---|
| 2025–2026 | 42.874.410 | 100 % |
| 2027–2029 | 21.665.691 | rund 50,5 % |
| 2030–2032 | 9.132.097 | rund 21,3 % |
| ab 2050 | 0 | 0 % |
Die Prozentwerte stehen nicht in der Verordnung, wir haben sie selbst gerechnet (21.665.691 ÷ 42.874.410). Ab 2027 sind es also rund 49,5 % weniger als 2025 und 2026.
Unter das Quotensystem fallen die HFKW aus Anhang I Abschnitt 1. Quoten brauchen Hersteller und Einführer; sie zahlen seit 1. Jänner 2025 eine Gebühr von 3 € je Tonne CO₂-Äquivalent (Art. 17 Abs. 5). Als Rechenwert sind das rund 6,26 € je Kilogramm R410A und rund 2,03 € je Kilogramm R32. Ob die Gebühr an Betriebe oder Endkunden weitergegeben wird, regelt die Verordnung nicht. Für die Produktion nennt die EU-Kommission Rechte von 60 % der durchschnittlichen Jahresproduktion 2011 bis 2013 ab 2025, sinkend auf 15 % bis 2036.
Was die Halbierung für die Preise bedeutet, steht weder in der Verordnung noch in einer anderen Quelle, die wir gefunden haben.
Wie haben sich die Kältemittelpreise zuletzt entwickelt?
Die EU-Kommission lässt die Kältemittelpreise jedes Quartal erheben. Der neueste Bericht betrifft das zweite Quartal 2026 und ist vom 14.09.2026; befragt wurden 54 Firmen aus 11 Mitgliedstaaten, vor allem aus Deutschland, Frankreich und Italien. Die Werte gelten für die EU-Lieferkette, nicht für Österreich.
Tabelle: EU-Preismonitoring der Kommission, Q1 und Q2/2026
| Kältemittel | Q2/2026 gegenüber Q1/2026 | Einkauf Servicebetriebe Q1/2026, aus dem Diagramm abgelesen |
|---|---|---|
| R290 | +11 % | rund 16 €/kg |
| R32 | +9 % | rund 22 €/kg |
| R410A | +2 % | nur als Index, kein €/kg |
| R134a | +1 % | — |
Die Quartalsänderung gilt entlang der Lieferkette ohne Endkundenpreise. Die €/kg-Werte nennt der Bericht nicht im Text; wir haben sie aus der Grafik abgelesen, sie können um 1 bis 2 € abweichen. Gegenüber 2014 liegt R410A laut Bericht beim 3,9-Fachen (Endkunde) bis 11,3-Fachen (Distributor). Den Markt beschreibt der Bericht als „stable in terms of supply“.
Einen Bericht für das dritte Quartal 2026 haben wir bis 05.11.2026 nicht gefunden. Eine Einschätzung des deutschen Verbands VDKF zu den Preisen steht im R32-Ratgeber beim Thema Lagerware. Eine eigene Prognose für 2027 leiten wir aus diesen Zahlen nicht ab.
Was heißt das für Einkauf und Lager im Betrieb?
- Bezug: Kältemittel für Installation, Wartung und Reparatur dürfen nur an Zertifizierte verkauft werden (Art. 11 Abs. 6). Was das für Ihren Einkauf heißt, steht im Zertifikat-Ratgeber unter Einkauf.
- Nachweise für Geräte auf Lager: Ein Jahr nach jedem Stichtag darf früher in Verkehr gebrachte Ware nur noch mit Nachweis an Dritte geliefert werden (Art. 11 Abs. 1). Bei einem Teil der Geräte ist auch die Inbetriebnahme nach dem Stichtag verboten, etwa bei R32-Luft-Luft-Splitgeräten bis 12 kW ab 2029 (Anhang IV Nr. 8 b–e und 9 b–f, bei Kälteanlagen Nr. 2 b, 4, 5 c und 7 b–d). Erlaubt bleibt sie dort nur, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort das Gerät verlangen oder der Betreiber nachweist, dass es vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde. Die Unterlagen dazu hebt er fünf Jahre auf (Art. 13 Abs. 19, 20). Die Form schreibt die Verordnung nicht vor. Unsere Folgerung: Rechnung und Lieferschein je Gerät mit Datum aufheben. Mehr dazu unter Lagerware nach dem Stichtag.
- Kälteanlagen: Seit 1. Jänner 2025 dürfen Kälteanlagen jeder Art nicht mehr mit frischen F-Gasen ab GWP 2.500 gewartet werden; ausgenommen sind unter anderem Militär und Kühlung unter −50 °C (Art. 13 Abs. 3). R404A liegt mit einem GWP von rund 3.900 darüber und ist damit betroffen (Ableitung). Aufgearbeitete, gekennzeichnete und recycelte Gase aus Anhang I bleiben für bestehende Kälteanlagen bis 1. Jänner 2030 erlaubt, recycelte nur durch das Unternehmen, das sie zurückgewonnen oder die Rückgewinnung beauftragt hat. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt die Grenze seit 2026, siehe Wartung und Nachfüllen; mehr zu Kälteanlagen im Ratgeber Kälteanlage im Betrieb.
Prüffristen und Aufzeichnungen beim Kunden behandelt der Ratgeber F-Gas-Pflichten für Betriebe, alle übrigen Pflichtprüfungen der Überblick Prüfpflichten für Klimaanlagen im Betrieb.
Welche Schulung brauchen Betriebe für brennbare Kältemittel wie R290?
Installation, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme sind auch bei Anlagen mit Kohlenwasserstoffen wie R290, mit Ammoniak oder CO₂ zertifizierungspflichtig (Durchführungsverordnung 2024/2215, Art. 2). Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung gelten dort nur bei F-Gasen. Wer was braucht, steht im Zertifikat-Ratgeber, die Kategorien unter Zertifikate im Überblick.
Für Weiterbildung zu brennbaren Kältemitteln haben wir in Österreich diese Angebote gefunden:
Tabelle: Weiterbildung zu brennbaren Kältemitteln in Österreich, Stand 05.11.2026
| Anbieter | Kurs | Inhalt und Termin |
|---|---|---|
| WIFI Oberösterreich | Kurs 7642 „Brennbare Kältemittel – Wartung, Inbetriebnahme und Reparatur“ | Prüfpflichten, Explosionsschutz und Zündquellen, Lecksuche, spezielle Vakuumpumpen, Transport; im Kursblatt kein Termin und kein Preis, Buchung über das WIFI-Kundenportal |
| Kältetechnik Akademie, Mödling | F-Gase-Auffrischungskurs A1 „Brennbare Kältemittel in der Praxis“ | 14.–15.12.2026 an der HTL Mödling, schriftliche Überprüfung; laut Anbieter 850 € zuzüglich 170 € USt., Stand 05.11.2026 |
Beide Kurse sind Weiterbildung. Ein Zertifikat nach der Durchführungsverordnung 2024/2215 nennen die Kursunterlagen nicht, und „Auffrischungskurs“ ist der Name des Anbieters: Eine Auffrischung nach Art. 10 Abs. 9 der F-Gas-Verordnung ist in Österreich erst im Entwurf geregelt.
Termine für 2027 und Kurse in anderen Bundesländern haben wir nicht gefunden. Das EU-Projekt SKILLSAFE-EU, das bis 30.06.2027 läuft, sieht Bedarf an Weiterbildung für Installateure, die mit hochentzündlichen Kältemitteln arbeiten, mit Schwerpunkt Wärmepumpen; eine österreichische Organisation ist dort nicht als Partner gelistet.
Wie viele Betriebe schon mit Propan arbeiten können, wissen wir für Österreich nicht. In Deutschland sehen sich laut Konjunkturumfrage 2026 des Verbands VDKF 52 % der Kälte-Klima-Fachbetriebe für Propananlagen gerüstet. Was bei Propan-Klimaanlagen zur Sicherheit gehört, steht im R290-Ratgeber.
Wo darf ein Betrieb Propan-Flaschen lagern?
Seit 1. Juli 2026 gilt die Flüssiggas-Verordnung 2025; die Fassung von 2002 ist damit außer Kraft. Als Flüssiggas gelten Propan, Butan, Propen, Buten und ihre Gemische (§ 2). Die Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen und mit einzelnen Paragraphen auch für Arbeitsstätten (§ 1 Abs. 1, 2).
- Anlagen ausgenommen: Für „Kälteanlagen und Wärmepumpen, in denen Flüssiggas eingesetzt wird“, gilt sie nicht (§ 1 Abs. 7 Z 5).
- Kleinmengen: Bei Gefäßen mit je höchstens 15 kg und insgesamt höchstens 33 kg gelten nur die §§ 18, 57 und 61 (§ 1 Abs. 8).
- Lagerverbote: § 18 zählt Orte auf, an denen Flüssiggas nicht gelagert werden darf, darunter Klimazentralen und Öffnungen von Klimaanlagen. Ein Behälter bis 5 kg ist erlaubt, soweit und solange er für den Fortgang von Arbeiten unbedingt nötig ist (§ 18 Abs. 3).
- Arbeitsräume: Dort sind höchstens zwei Gefäße zu je 15 kg zulässig, ein Betriebs- und ein Vorratsbehälter; in Räumen über 500 m³ gestaffelt mehr (§ 61).
Was sagt die EN 378 zu brennbaren Kältemitteln?
Die EN 378 ordnet Kältemittel Sicherheitsgruppen zu: R410A gehört zu A1, R32 zu A2L und Propan (R290) zu A3, laut Kältemittel-Übersicht des Schweizer Bundesamts für Umwelt. Je nach Füllmenge verlangt die Norm eine Mindestraumgröße oder zusätzliche Maßnahmen; konkrete Zahlen nennen wir nicht, weil uns der Normtext nicht vorliegt.
In Österreich aktuell sind ÖNORM EN 378-1:2021, EN 378-2:2018 und EN 378-3:2020. Teil 4 wurde durch ÖNORM EN ISO 5149-4:2025 ersetzt. Die Revision läuft: Die Ausgaben vom 15.07.2025 sind Normentwürfe, und laut dem europäischen Installateursverband AREA wird die Methode für Füllmengengrenzen bei brennbaren Kältemitteln deutlich überarbeitet. Dass eine „EN 378:2026“ erschienen ist, konnten wir nicht belegen.
Die F-Gas-Verordnung nennt in ihren Erwägungsgründen außerdem die Sicherheitsnormen IEC 60335-2-89 und IEC 60335-2-40 und fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Normen und Bauvorschriften daran anzupassen. Erwägungsgründe sind nicht verbindlich.
Fazit
- ✓ Ab 2027 sinkt die HFKW-Höchstmenge auf rund die Hälfte von 2025 und 2026 (Rechenwert); die Quote tragen Hersteller und Einführer.
- ✓ Eine Preiswirkung ist nicht belegt. Zuletzt meldete das EU-Monitoring für Q2/2026 R290 +11 %, R32 +9 %, R410A +2 %.
- ✓ Für Geräte auf Lager Rechnung und Lieferschein je Gerät aufheben (unsere Folgerung).
- ✓ Installation, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme von R290-Anlagen sind zertifizierungspflichtig.
- ✓ Kurse zu brennbaren Kältemitteln bieten etwa das WIFI Oberösterreich und die Kältetechnik Akademie an. Das ist Weiterbildung, kein Zertifikat.
- ✓ Flüssiggas-Verordnung 2025: Kälteanlagen ausgenommen, für die gelagerte R290-Flasche offen.
Stand: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/573, die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 und die Flüssiggas-Verordnung 2025 in der jeweils geltenden Fassung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Kältemittel-Quote
Wird Kältemittel ab 2027 teurer?
Belegt ist nur, dass die HFKW-Höchstmenge ab 2027 sinkt. Eine Quelle zur Preiswirkung haben wir nicht gefunden. Das Preismonitoring der EU-Kommission meldet für das zweite Quartal 2026 gegenüber dem ersten R290 +11 %, R32 +9 % und R410A +2 % und beschreibt den Markt als „stable in terms of supply“. Die Zahlen gelten für die EU-Lieferkette, nicht für Österreich.
Gilt die Quote auch für den Fachbetrieb?
Nein, direkt nicht. Quoten brauchen Hersteller und Einführer, die HFKW in der EU in Verkehr bringen. Sie zahlen seit 1. Jänner 2025 eine Gebühr von 3 € je Tonne CO₂-Äquivalent (Art. 17 Abs. 5). Ob und wie diese Kosten an Betriebe oder Endkunden weitergegeben werden, regelt die Verordnung nicht.
Brauchen Monteure für R290 ein Zertifikat?
Ja. Installation, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme sind auch bei Anlagen mit Kohlenwasserstoffen wie R290 zertifizierungspflichtig (Durchführungsverordnung 2024/2215, Art. 2). Welche Kategorie wofür gilt, steht im Ratgeber zum F-Gas-Zertifikat.
Ist die neue EN 378 schon erschienen?
Belegt ist das nicht. Die Revision läuft; die Ausgaben ÖNORM EN 378-1, -2 und -3 vom 15.07.2025 sind Normentwürfe. In Österreich aktuell sind ÖNORM EN 378-1:2021, EN 378-2:2018 und EN 378-3:2020. Teil 4 wurde durch ÖNORM EN ISO 5149-4:2025 ersetzt.
Darf ein Betrieb Propanflaschen lagern?
Die Flüssiggas-Verordnung 2025 gilt seit 1. Juli 2026 und zählt Propan zum Flüssiggas. Kälteanlagen und Wärmepumpen, in denen Flüssiggas eingesetzt wird, sind ausgenommen. Ob eine gelagerte R290-Vorratsflasche, die noch nicht in einer Anlage ist, unter die Verordnung fällt, regelt ihr Wortlaut nicht. Für Kleinmengen in Gefäßen bis je 15 kg und insgesamt höchstens 33 kg gelten nur die §§ 18, 57 und 61.
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, ABl. L 2024/573 vom 20.02.2024; berücksichtigt die Berichtigungen der deutschen Fassung bis ABl. L 2025/90514 — abgerufen 02.10.2026, Anhang VII gelesen 05.11.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 (Zertifizierung für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen), ABl. L 2024/2215 vom 09.09.2024 — abgerufen 07.10.2026
- Europäische Kommission (DG CLIMA) — EU rules: Fluorinated greenhouse gases, Stand 22.05.2025 — abgerufen 03.10.2026
- Europäische Kommission — Monitoring of Refrigerant Prices on the EU market, Q2/2026, vom 14.09.2026 — abgerufen 25.10.2026
- Europäische Kommission — Monitoring of Refrigerant Prices on the EU market, Q1/2026, vom 30.06.2026 (Abbildung Einkauf Servicebetriebe) — abgerufen 25.10.2026
- Europäische Kommission — Berichtsseite F-Gase, Refrigerant Price Monitoring Reports — abgerufen 05.11.2026
- Linde Gas — Produktdatenblatt HFC R404A, Stand 02/2022 (GWP) — abgerufen 05.11.2026
- WIFI Oberösterreich — Detailinformation Kurs 7642 „Brennbare Kältemittel – Wartung, Inbetriebnahme und Reparatur“, Kursblatt 2026 — abgerufen 05.11.2026
- Kältetechnik Akademie, Mödling — F-Gase-Auffrischungskurs A1 „Brennbare Kältemittel in der Praxis“, Termin 14.–15.12.2026 — abgerufen 05.11.2026
- EU-Programm LIFE — Projekt SKILLSAFE-EU, Laufzeit 01.07.2024 bis 30.06.2027 — abgerufen 05.11.2026
- VDKF (Deutschland) — Pressemitteilung Kälte-Klima-Konjunkturumfrage 2026, Bonn, 27.08.2026 — abgerufen 05.11.2026
- RIS — Flüssiggas-Verordnung 2025, BGBl. II Nr. 15/2026, ausgegeben 22.01.2026 — abgerufen 05.11.2026
- Bundesamt für Umwelt BAFU (Schweiz) — Übersicht über die wichtigsten Kältemittel (Sicherheitsgruppen nach SN EN 378-1:2017), Stand 02/2025 — abgerufen 07.10.2026
- Austrian Standards — ÖNORM EN 378-1:2021 06 01, EN 378-2:2018 07 01, EN 378-3:2020 12 01, Entwurf EN 378-1:2025 07 15 und EN ISO 5149-4:2025 11 15, Produktseiten — abgerufen 25.10.2026
- AREA — Information Bulletin on the Revision of EN 378, 06/2025 — abgerufen 25.10.2026